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Globe fire Luna Bedienungsanleitung Seite 7

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Ursachen
Störungen
Ofen entwickelt
1 Beim ersten Anheizen
Rauch auf der
brennt die Ofenfarbe
Oberfläche und
ein.
riecht.
Ofen zieht nicht
2 Luftschieber geschlossen.
beim Anheizen
3 Drosselklappe geschlossen.
bzw. Feuer brennt
4 Holz zu nass oder zu alt.
5 Zu kleines oder zu wenig
nicht an.
Holz.
6 Verbrennungsluftstutzen
zu nahe an der Wand
7 Ungünstige Wetter-
verhältnisse.
8 Schornsteinzug zu
schwach.
9 Stau oder Rückstau im
Schornstein.
Beim Nachlegen
10 Zu früh nachgelegt.
entweicht Rauch
11 Drosselklappe geschlossen.
in den Raum.
12 Ruß und Asche verengen
die Rauchrohre.
13 Zu geringer Schornstein-
zug.
Ständig verrußte
14 Falsch angeheizt bzw. zu
Brennraum-
geringe Brennraum-
scheiben.
temperatur.
15 Zu viel gedrosselt.
16 Holz zu nass oder zu alt.
Zimmer riecht
17 Zu früh nachgelegt.
nach verbranntem
Holz.
Seite 2.
Seite 2.
Seite 2.
12.
Beseitigung
1 Ofen gut durchheizen und
für ausreichende
Durchlüftung sorgen.
2 Luftschieber öffnen.
3 Drosselklappe öffnen.
4 Beim Anheizen nur Holz
verwenden zwischen 2 und
6 Jahre alt.
Globe-fire
5 Siehe
Anheiz-
empfehlung Seite 13.
6 Ofen nach vorne stellen.
7 Kommt selten vor, Lockfeuer
im Schornstein machen.
8 und 9 Schornstein auf
Dichtheit prüfen. An den
gleichen Schornstein ange-
schlossene Feuerstätten
dicht schließen, evtl. Schorn-
steinfeger zu Rate ziehen.
10 Erst nachlegen, wenn alles
zur Glut verbrannt ist.
11 Siehe 3.
12 Rauchgasrohre und Abzug-
bereich oberhalb des
Brennraums reinigen.
13 Schornsteinfeger zu Rate
ziehen.
14 Siehe 5.
15 Drosselklappe und
Verbrennungsluftschieber
ganz öffnen.
16 Siehe 4.
17 Siehe 10.
7. Aufstellung und Verbrennungsluftversorgung
Die offenen Kamine dürfen nur in Räumen und an Stellen aufgestellt werden, bei denen
nach Lage, baulichen Umständen und Nutzungsart Gefahren nicht entstehen. Insbesondere
muss den Aufstellungsräumen genügend Verbrennungsluft zuströmen. Die Grundfläche des
Aufstellraumes muss so gestaltet und so groß sein, dass die offenen Kamine ordnungsgemäß
betrieben werden können.
Offene Kamine dürfen nicht aufgestellt werden
- in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen,
- in allgemein zugänglichen Fluren oder
- in Räumen, in denen leicht entzündliche oder explosionsfähige Stoffe oder Gemische in
solcher Menge verarbeitet, gelagert oder hergestellt werden, dass durch die Entzündung
oder Explosion Gefahren entstehen.
Offene Kamine dürfen nicht in Räumen oder Wohnungen errichtet werden, die durch
Lüftungsanlagen oder Warmluftheizungen mit Hilfe von Ventilatoren entlüftet werden, es sei
denn, die gefahrlose Funktion des offenen Kamins ist sichergestellt.
Der Betrieb von offenen Kaminen wird nicht gefährdet, wenn:
- die Anlagen nur Luft innerhalb eines Raumes umwälzen,
- die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck im Aufstellraum selbsttätig
und zuverlässig verhindern oder
- die für die offenen Kamine erforderlichen Verbrennungsluftvolumenströme und die
Volumenströme der Entlüftungsanlagen trotz Verstellung der Entfernung leicht zugänglicher
Regeleinrichtungen von Entlüftungsanlagen insgesamt keinen größeren Unterdruck in den
Aufstellräumen der offenen Kamine und den Räumen des Lüftungsverbundes als 0,04 mbar
bedingen.
Offene Kamine dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, die mindestens eine Tür ins Freie
oder ein Fenster haben, das geöffnet werden kann oder mit anderen derartigen Räumen
unmittelbar oder mittelbar in einem Verbrennungsluftverband stehen; bei Aufstellung in
Wohnungen oder sonstigen Nutzungseinheiten dürfen zum Verbrennungsluftverband nur
Räume derselben Wohnung oder Nutzungseinheit gehören. Offene Kamine dürfen in
vorgenannten Räumen nur errichtet oder aufgestellt werden, wenn ihnen mindestens 360m³
Verbrennungsluft je Stunde und m² Feuerraumöffnung zuströmen können. Befinden sich
andere Feuerstätten in den Aufstellräumen oder in Räumen, die mit den Aufstellräumen in
Verbindung stehen, so müssen den offenen Kaminen nach dieser Norm mindestens 540 m³
Verbrennungsluft je Stunde m² Feuerraumöffnung und anderen Feuerstätten außerdem
mindestens 1,6 m³ Verbrennungsluft je Stunde und je kW Gesamtnennwärmeleistung bei
einem rechnerischen Druckunterschied von 0,04 mbar gegenüber dem Freien zuströmen
können.
Anmerkung: Wie die ausreichende Verbrennungsluftversorgung verwirklicht werden kann,
läßt sich zum Beispiel dem Muster einer Feuerungsverordnung und dem Muster einer
Ausführungsanweisung zum Muster einer Feuerungsverordnung entnehmen; die Muster
sind in den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik veröffentlicht.
5.

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