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Bedienung
9. Bedienung
Der Erbauer der Anlage hat den Betreiber in die Bedienung der Anlage einzuweisen und mit
der Betriebsweise insbesondere hinsichtlich der Funktion und der Bedeutung der Sicher-
heitsarmaturen und deren Wartung vertraut zu machen.
Die „Abblaseleitung" des Sicherheitsventils muss stets offen bleiben.
Die Funktionstüchtigkeit des Sicherheitsventils ist in regelmäßigen Abständen durch An-
lüften zu überprüfen.
Bei Frostgefahr muss der Speicher aufgeheizt sein oder vollständig entleert werden.