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Belehrung Nach § 18 Batteriegesetz (Battg) - BeeGon GT-ES900 Pro Benutzerhandbuch

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5. Laden des Lithiumakkus:
Ihr mitgelieferter Lithiumakku ist in der Regel zu 30-50% werkseitig vorgeladen . Daher muss er
vor seiner ersten Benutzung zwingend voll aufgeladen werden. Bitte gehen Sie hierbei wie folgt
vor:
- Verbinden Sie den Akku mit ihrem Ladegerät
- Verbinden Sie nun Ihr Ladegerät mit der Steckdose.
- Am Ladegerät leuchtet eine zweifarbige LED nun rot auf. Der Akku wird jetzt geladen.
- Wechselt die Farbe der LED des Ladegerätes auf grün, dann ist der Ladevorgang
abgeschlossen.
-Trennen Sie nun das Ladegerät von der Netzstromversorgung.
- Anschließend trennen Sie die Verbindung vom Ladegerät zum Akku.
- Der Akku ist nun einsatzbereit.
- Je nach Ladungszustand kann das Aufladen mehrere Stunden in Anspruch nehmen.
- Die Lebensdauer Ihres Lithiumakkus kann durchaus bis zu 800 oder mehr Wiederaufladungen
betragen. Sie hängt unter anderem von der durchschnittlichen Beanspruchung, der Länge der
Ladungsintervalle sowie den Lagerungsbedingungen ab.
- Laden Sie Ihren Akku nach jeder Golfrunde auf.
- Bei längerer Nutzungspause des Akkus empfiehlt sich eine monatliche Aufladung.
Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von
Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der
Informationspflichten des § 18 Abs. 1 BattG auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter
Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der
Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z. B. in kommunalen Sammelstellen oder im
Handel) unentgeltlich zurückgeben.
Sie können die bei uns erworbenen Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Die
Rücksendung an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Die Rücksendung der
Batterie ist zu richten an:
BeeGon, Florenz-Sartorius-Str. 5, 37079 Göttingen
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten
Mülltonne (Anlage zu § 17 Abs. 1 BattG) deutlich erkennbar gekennzeichnet. In der Nähe des
Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des entsprechenden Schadstoffes.
„Cd" steht für Cadmium, „Pb" für Blei und „Hg" für Quecksilber.

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