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Gewährleistung; Gewährleistungsumfang; Gewährleistungsausschluss; Salvatorische Klausel - Ciro Shop E-Ciro Bedienungsanleitung

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Gewährleistung
Gewährleistungsumfang
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist von 2 Jahren** bezieht sich auf
Material- und Fabrikationsfehler vom Kaufdatum an gerechnet. Abweichend davon
beträgt die Gewährleistung auf den Akku 1 Jahr (60% der ursprünglichen Nenn-
kapazität) oder 1000 Voll-Ladezyklen (je nach dem, was früher eintritt).
Die Gewährleistung betrifft nur das schadhafte Element und nicht den ganzen E-Ciro.
Von dieser Gewährleistung ausgeschlossen sind jedoch Transportschäden oder
Beschädigungen durch Lagerung.
Alle Ansprüche werden für die Fälle von normalen Verschleisserscheinungen,
unmittelbaren Folgeschäden durch unsachgemäße Benutzung, mangelhafte Pflege
und Wartung sowie Beschädigungen durch Sturz oder Unfall abgelehnt (siehe Seite 20).
Wird ein Gewährleistungsmangel zu Recht geltend gemacht, so wird Ersatz oder
Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist vorgenommen, wobei der Ersatz
bezüglich Modell und / oder Farbe vom zu Ersetzenden abweichen kann.
Eine in Gewährleistung erfolgte Leistung (Reparatur / Ersatz) verlängert die
ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht.
Weitere Ansprüche als die vorgenannten bestehen nicht.
Serviceleistungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen sowie die Reinigung
verschmutzt gelieferter Ciro's werden zum üblichen Stundensatz, Material und
Transport zu den anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Der Käufer übernimmt für unverlangt eingesandte E-Ciro Boards oder Teile, sowie
zu Unrecht gerügte Mängel alle Transport- und Verpackungskosten.
Ein Gewährleistungsanspruch ist nur für Produkte gültig, die bei einem autorisierten
Händler erworben wurden und er gilt nur für Erstbesitzer, ist also nicht auf Dritte
übertragbar.
Im Gewährleistungsfall bringen Sie das defekte Produkt mit der originalen Verkaufs-
rechnung zu Ihrem autorisierten Ciro-Händler oder schicken Sie es uns zu.
** Die Gewährleistungsfrist kann von Land zu Land variieren.
®
Gewährleistungsauschluss
Die Gewährleistung deckt keine Schäden, die zurückzuführen sind auf:
Unsachgemässe Benutzung, zweckfremde Verwendung oder fahrlässige
Bedienung (z.B. durch Springen) und Sturzfolgen.
Unsachgemässen Eingriff durch Dritte (z.B. durch Öffnen des Trittbretts).
Unsachgemässes Laden des Akkus (z.B. Laden mit einem fremden Ladegerät).
Mängel, die im ursächlichen Zusammenhang mit der nicht vorhandenen oder
nicht termingerechten Akkuladung stehen.
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h z.B. auf Bergabfahrten.
Nachträglichen technische Veränderungen ohne Einverständnis des Herstellers.
Nachträglichen Um-/Einbau nicht kompatibler oder nicht originaler Teile.
Verschleissteile wie Räder, Lager, Spurstange, Bremspedal, Federn, Griffe usw.
Schäden zufolge fehlender bzw. fehlerhafter Einstellung(en) oder Verschleiss.
Alle (Wartungs-) Arbeiten, die durch Abnutzung, Unfall oder Fahrten unter
Nichtbeachtung der Betriebsbedingungen des Herstellers entstanden sind.
Fahrlässigkeit des Benutzers bezüglich Wasserschutz
(der E-Ciro ist spritzwassergeschützt aber nicht wasserdicht !).
Ungeeignete Putzmittel, Additive usw. sowie Reinigung mit Hochdruckreiniger.
Gewerbliche Vermietung / Überlassung.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Gewährleistung unwirksam sein oder werden
oder eine zu schliessende Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit
der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als
vereinbart, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kauf und Gewährleistung
gilt ausschliesslich der Gerichtsstand des Herstellers als vereinbart.
Ciro Shop - Straka.DES • Markt 2 • 08340 • Schwarzenberg • shop@ciro.de
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