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Verpflichtungen Des Betreibers; Sicherheitshinweise; Allgemeine Sicherheitshinweise; Instandhaltung - Bartec BCS 160ex Serie Benutzerhandbuch

Barcode handscanner
Inhaltsverzeichnis

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Barcode Handscanner
BCS 160
Serie, Typ 17-21BA-M31S/........ und 17-21BA-M32S/........
ex
1.4

Verpflichtungen des Betreibers

1.5

Sicherheitshinweise

1.5.1

Allgemeine Sicherheitshinweise

1.6

Instandhaltung

1.6.1

Wartung

1.6.2

Inspektion

Technische Änderungen vorbehalten.
Revision A / Stand: 01/2014
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen mit den Scannern arbeiten zu lassen, die
 mit den grundlegenden Vorschriften über Sicherheit und Unfallverhütung vertraut
sind und in die Nutzung des Scanners eingewiesen sind,
 die Dokumentation, das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise gelesen und
verstanden haben.
Der Betreiber prüft, dass die im jeweiligen Einsatzfall geltenden Sicherheits- und Unfall-
verhütungsvorschriften eingehalten sind.
 Geräte im explosionsgefährdeten Bereich nicht trocken abwischen oder reinigen!
 Geräte im explosionsgefährdeten Bereich nicht öffnen.
 Allgemeine gesetzliche Regelungen oder Richtlinien zur Arbeitssicherheit, Unfall-
verhütungsvorschriften und Umweltschutzgesetze müssen beachtet werden, z. B.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. die national geltenden
Verordnungen.
 Tragen Sie im Hinblick auf die Gefahr von gefährlichen elektrostatischen
Aufladungen geeignete Kleidung und Schuhwerk.
 Vermeiden Sie Wärmeeinwirkungen außerhalb des spezifizierten
Temperaturbereiches.
 Gerät vor äußeren Einflüssen schützen! Gerät nicht ätzenden/aggressiven
Flüssigkeiten, Dämpfen oder Sprühnebel aussetzen! Gerät bei Fehlfunktion oder
beschädigtem Gehäuse sofort aus dem explosionsgefährdeten Bereich entfernen
und an einen sicheren Ort bringen.
Für elektrische Anlagen sind die einschlägigen Errichtungs- und Betriebsbestimmungen
zu beachten! (z. B. RL 99/92/EG, RL 94/9/EG, BetrSichV bzw. die national geltenden
Verordnungen EN 60079-14, IEC 60079-14 und die Reihe DIN VDE 0100)!
Beachten Sie die nationalen Abfallbeseitigungsvorschriften bei der Entsorgung.
Bei sachgerechtem Betrieb, unter Beachtung der Montagehinweise und Umgebungs-
bedingungen, ist keine ständige Wartung erforderlich. Siehe hierzu Kapitel "Wartung,
Inspektion, Reparatur".
Gemäß EN 60079-17, EN 60079-19, IEC 60079-17 und IEC 60079-19 und ist der
Betreiber elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen verpflichtet, diese
durch eine Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.
Grundlegende
Sicherheitshinweise
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