7. Hinweise zur Entsorgung
Elektrogeräte, Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Alle Elektro- und Elektronikgeräte Ihres Produkts sowie die darin enthaltenen Batterien und
Akkumulatoren sind entsprechend der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte bzw. 2006/66/EG über Altbatterien und –akku m ulatoren mit dem folgen-
den Symbol gekennzeichnet:
Für die ordnungsgemäße Entsorgung der Elektronikkomponenten, Batterien und Akkumulato-
ren gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Trennen Sie das Produkt vom Stromnetz und entnehmen Sie alle Batterien /
A kkumulatoren
2. Demontieren Sie alle Elektro- und Elektronikgeräte der Unterfederung (Antriebe /
Steuerung / Netzteil / Handsender oder Handschalter).
3. Nutzen Sie zur Entsorgung der demontierten Elektro- und Elektronikgeräte bitte die
Ihnen zur Verfügung stehenden Rückgabe- und Sammelsysteme, zum Beispiel beim
lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof.
4. Alte Batterien und Akkumulatoren können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammel-
stellen der Gemeinde und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkumu-
latoren verkauft werden.
Auf diese Weise tragen Sie zu einer umwelt- und ressourcenschonenden Ver w ertung bei.
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8. Zertifikat
EU-Konformitätserklärung
für die elektronisch verstellbaren Unterfederungen der Reihe „Dormabell Innova" in den Ausführungen
M2; M2 Memory; M3; M3 Memory und M4 Memory.
Die
Rössle & Wanner GmbH
erklärt hiermit in alleiniger Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung, dass
die elektronisch verstellbaren Unterfederungen der Reihe „Dormabell Innova" in den Ausführungen
M2; M2 Memory; M3; M3 Memory und M4 Memory die nachfolgenden Vorschriften der
Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung
-
der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
-
elektromagnetische Verträglichkeit
Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
-
Bereitstellung elektronischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen
-
Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die
-
Bereitstellung von Funkanlagen
erfüllen.
Die Einhaltung der vorbenannten Vorschriften wurde unter Zugrundelegung und Anwendung der
folgenden harmonisierten Normen erreicht:
-
EN 50581:2012
-
EN 60335-1:2012/A13:2017
-
EN 60335-1:2012/A11:2014
-
EN 55014-1:2006/A1:2009/A2:2011
-
EN 55014-2:1997/A1:2001/A2:2008
-
EN 61000-3-2:2014
-
EN 61000-3-3:2013
-
EN 62479:2010
-
EN 62133:2013
Konstruktive Änderungen, die Auswirkungen auf die in der Bedienungsanleitung angegebenen technischen
Daten und den bestimmungsgemäßen Gebrauch haben, das Produkt also wesentlich verändern, machen diese
Konformitätserklärung ungültig!
Unterzeichnet für und im Namen der Rössle & Wanner GmbH
Manfred Greiner
Andreas Schams
Geschäftsführer
Qualitätsmanagement
Mössingen, 25. Juni 2021
Ulrichstraße 102
72116 Mössingen
Deutschland
-
EN 61558-1:2005/A1:2013
-
EN 61558-2-16:2009/A1:2013
-
EN 62233:2008
-
EN 300 440-1 V2.1.1
-
EN 300 440-2 V1.4.1
-
EN 301 489-1 V1.9.2
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EN 301 489-3 V1.6.1
-
EN 60950-1:2006/A1:2013