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Personalqualifikation Und -Schulung; Gefahren Bei Nichtbeachtung Der Sicherheitshinweise; Sicherheitsbewusstes Arbeiten; Sicherheits- Und Unfallverhütungs-Vorschriften - Ziegler CORN CHAMPION K Original - Betriebs- Und Montageanleitung

Maispflücker klappbar
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Inhaltsverzeichnis

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SICHERHEIT

10.3 PERSONALQUALIFIKATION UND -SCHULUNG

Die Maschine darf nur von Personen benutzt, gewartet und instandgesetzt werden, die hiermit vertraut und über die damit ver-
bundenen Gefahren unterrichtet sind. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die Überwachung des Personals müssen
durch den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schu-
len und zu unterweisen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt der Betriebsanleitung durch das Per-
sonal voll verstanden wird.
Instandsetzungsarbeiten, die nicht in dieser Betriebsanleitung beschrieben sind, dürfen nur von autorisierten Fachwerkstätten
durchgeführt werden.

10.4 GEFAHREN BEI NICHTBEACHTUNG DER SICHERHEITSHINWEISE

Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für Umwelt und Maschine zur
Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
Gefährdung von Personen durch nicht abgesicherte Arbeitsbereiche
Versagen wichtiger Funktionen der Maschine
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
Gefährdung von Personen durch mechanische und chemische Einwirkungen
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von Hydrauliköl

10.5 SICHERHEITSBEWUSSTES ARBEITEN

Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden Vorschriften zur Unfallverhütung sowie
eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
Die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften sind bindend.
Die Sicherheitshinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten.
Beim Verkehr auf öffentlichen Straßen müssen die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (in der
Bundesrepublik Deutschland die StVZO und StVO) eingehalten werden.
Für den Notfall gerüstet sein. Dazu Feuerlöscher und Verbandskasten in greifbarer Nähe aufbewahren. Notrufnummern für Ärz-
te und Feuerwehr am Fernsprecher bereithalten.
10.6 SICHERHEITS- UND UNFALLVERHÜTUNGS-VORSCHRIFTEN
Beachten Sie neben den Hinweisen in dieser Betriebsanleitung die allgemeingültigen
Sicherheits- und Unfallverhütungs-Vorschriften!
Die angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben wichtige Hinweise für den gefahrlosen Betrieb; die Beachtung dient
Ihrer Sicherheit!
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege die jeweiligen Bestimmungen beachten!
Vor Arbeitsbeginn sich mit allen Einrichtungen und Betätigungselementen sowie mit deren Funktionen vertraut machen.
Während des Arbeitseinsatzes ist es dazu zu spät!
Die Bekleidung des Benutzers soll eng anliegen. Locker getragene Kleidung vermeiden.
Zur Vermeidung von Brandgefahr Maschine sauber halten!
Vor dem Anfahren und vor Inbetriebnahme Nahbereich kontrollieren! (Kinder!) Auf ausreichende Sicht achten!
Das Mitfahren während der Arbeit und der Transportfahrt auf dem Arbeitsgerät ist nicht gestattet.
Geräte vorschriftsmäßig ankuppeln und nur an den vorgeschriebenen Vorrichtungen befestigen und sichern!
Beim An- und Abbauen die Stützeinrichtungen in die jeweilige Stellung bringen!
Beim An- und Abkuppeln des Maispflückers an oder von dem Feldhäcksler/Mähdrescher ist besondere Vorsicht nötig.
Ballastgewichte immer vorschriftsmäßig an den dafür vorgesehenen
Befestigungspunkten anbringen!
Zulässige Achslasten, Gesamtgewicht und Transportabmessungen beachten!
Transportausrüstung – wie z.B. Beleuchtung, Warneinrichtungen und evtl.
Schutzeinrichtungen – überprüfen und anbauen!
Betätigungseinrichtungen (Seile, Ketten, Gestänge usw.) fernbetätigter Einrichtungen müssen so verlegt sein, dass sie in
allen Transport- und Arbeitsstellungen nicht unbeabsichtigte Bewegungen auslösen.
Maispflücker für Straßenfahrt in vorgeschriebenen Zustand bringen und nach Vorschrift des Herstellers verriegeln!
Während der Fahrt den Fahrerstand niemals verlassen!
Die gefahrene Geschwindigkeit muss immer den Umgebungsverhältnissen angepasst werden! Bei Berg- und Talfahrt und
Querfahrten zum Hang plötzliche Kurvenfahrten vermeiden!
Fahrverhalten, Lenk- und Bremsfähigkeit werden durch angebaute oder angehängte Geräte und Ballastgewichte beein-
flusst. Daher auf ausreichende Lenk- und Bremsfähigkeit achten!
Bei Kurvenfahrt die weite Ausladung und/oder die Schwungmasse des Gerätes berücksichtigen!
Maispflücker nur in Betrieb nehmen, wenn alle Schutzvorrichtungen angebracht und in
Schutzstellung sind!
Sicherheitseinrichtungen in guten Zustand erhalten. Fehlende oder beschädigte Teile ersetzen.
Der Aufenthalt im Arbeitsbereich ist verboten!
Nicht im Dreh- und Schwenkbereich des Gerätes aufhalten!
Hydraulische Klapprahmen dürfen nur betätigt werden, wenn sich keine Personen im
Schwenkbereich aufhalten!
An fremdkraftbetätigten Teilen (z.B. hydraulisch) befinden sich Quetsch- und
Scherstellen!
Vor dem Verlassen des Feldhäckslers bzw. Mähdreschers Maispflücker auf dem Boden absetzen, Feststellbremse betäti-
gen, Motor abstellen und Zündschlüssel abziehen!
Zwischen Feldhäcksler/ Mähdrescher und Maispflücker darf sich niemand aufhalten, ohne dass das Fahrzeug gegen
Wegrollen durch die Feststellbremse und durch Unterlegkeile gesichert ist!
Alle weiteren Hinweise zur Sicherheit in der Feldhäcksler/Mähdrescher-Betriebsanleitung beachten
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