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Einbau Und Wechsel Der Ex-Fahrzeugantriebsbatterie; Wartung, Instandsetzung; Entsorgung; Umgebungsbedingungen - Banner Traction Bull Bedienungs- Und Wartungsanleitung

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Ex

5. Einbau und Wechsel der Ex-Fahrzeugantriebsbatterie

Wischen Sie die zugänglichen Stellen der Batterie mit einem feuchten Tuch ab. Die
Sauberkeit der Batterie ist Voraussetzung für einen sicheren Betrieb.Vergewissern Sie sich,
dass der Batterieeinbauraum im Fahrzeug tocken ist und die fahrzeugseitige Ventilation
in einwandfreiem Zustand ist. Überprüfen Sie die Batterie auf festen Sitz im Fahrzeug.
Beachten Sie unbedingt die Anweisungen des Fahrzeugherstellers zum Verriegeln der
Ex­Fahrzeugantriebsbatterie im Fahrzeug (Kippgefahr). Verwenden Sie geeignetes Befes­
tigungsmaterial, um Bewegungen der Ex­Fahrzeugantriebsbatterie während der Fahrt
zu verhindern. Die Anschlusskabel müssen flexibel und lang genug sein, um eine über­
mäßige Beanspruchung zu verhindern. Falls Sie eine neue Ex­Fahrzeugantriebsbatterie
in einem Anwendungsbereich einsetzen wollen, dessen Status als Gefahrenbereich nicht
bekannt ist, wenden Sie sich vor dem Einsatz an Ihren Ex­Schutz­Beauftagten oder die
zuständige Behörde. Blei­Säure­Fahrzeugantriebsbatterien sind sehr schwer. Verwenden
6. Betrieb und Ladung
Die Sicherheit eines Betriebsmittels nach Zündschutzart „e" setzt den sogenannten
„bestimmungsgemäßen Gebrauch" voraus. Dazu muss die Ex­Fahrzeugantriebsbatterie
in einen einwandfreien technischen Zustand sein. Die Wartung muss regelmäßig durch­
geführt werden (siehe Pkt. 7). Die Strombelastung der Ex­ Fahrzeugantriebsbatterie und
Steckvorrichtungen darf die Angaben gemäß der Baumusterprüfbescheinigung nicht
überschreiten. Der Nennstrom der Batterie ist der 5­stündige Strom. Tiefentladungen
sind zu vermeiden. Ex­Fahrzeugantriebsbatterien dürfen nicht in explosionsgefährdeten
Bereichen geladen werden.
Der Behälterdeckel ist während des Ladens und des Nachgasens zu öffnen, so dass ent­
stehendes Gasgemisch durch ausreichende Belüftung seine Zündfähigkeit verliert.

7. Wartung, Instandsetzung

Wartungs­ und Instandsetzungsarbeiten an Ex­Fahrzeugantriebsbatterien dürfen nur
von dafür geschulten Elektrofachkräften durchgeführt werden. Wir empfehlen auf die
Serviceorganisation des Batterieherstellers zurückzugreifen. Ex­Schutzrelevante Bauteile
wie Steckvorrichtungen, Verriegelungen, Kabeldurchführungen, Lüftungsöffnungen sind
vor Gebrauch einer Sichtprüfung zu unterziehen. Ein Betrieb in Explosions­gefährdeten
Bereichen ist nicht mehr zulässig, wenn eine Beschädigung sichtbar ist. Die Lüftungss­
chlitze erfüllen einerseits den Berührungsschutz gemäß IP 23, andererseits sorgen sie für
ausreichende Lüftung, d.h. sie dürfen maximal 12 mm breit sein. Die Deckelverriegelung
ist auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Batterien ohne verriegelten Deckel dürfen

8. Entsorgung

Gebrauchte Fahrzeugantriebsbatterien sind besonders überwachungsbedürftige Abfälle
zur Verwertung. Diese, mit dem Recycling­Zeichen und der durchgestrichenen Mülltonne
9. Betriebsfehler/Fehlbehandlung
Wenn Batterien zum falschen Zeitpunkt mit Wasser gefüllt werden, kann es zum Über­
laufen der Zellen kommen (Korrosion, Isolationsfehler). Schließen Sie den Batteriedeckel
nur, wenn sichergestellt ist, dass bei Batterien mit Klappösen diese beim Schließen des

10. Umgebungsbedingungen

Die Ex­Fahrzeugantriebsbatterie ist für die üblicherweise, in explosionsgefährdeten
Bereichen, auftretenden Umweltbedingungen geeignet. Eine Reaktion der verwendeten
Materialien auf diese explosionsfähige Umgebung ist nicht bekannt. Beim bestimmungs­
gemäßen Gebrauch der Ex­Fahrzeugantriebsbatterie geht von dieser keine Gefahr für
die Umgebung durch Funken, Zündung, Temperatur und dergleichen aus. Aufgrund
Ihrer Bauweise erzeugt eine Batterie auch keine Zündung aus elektromagnetischen,
11. Normative Verweise zur Beachtung (Auszug)
• Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95)
• EN 1127-1 Explosionsschutz Teil 1, Grundlagen und Methodik
• EN 60079-0 Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche, Allgemeine
Anforderungen
• EN 60079-1 Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche, Druckfeste
Kapselung "d"
Sie deshalb immer nur zugelassene Hebezeuge zum Wechseln der Ex­Fahrzeugantrie­
bsbatterie (siehe auch Richtlinie VDI 3616). Halten Sie die Batterie immer in aufrechter
Position. Aufgrund der verschiedenen Arten von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen,
unterschiedlichen Konstruktionen der Batteriebehälter und der unterschiedlichen zum
Batteriewechsel verwendeten Geräte und Methoden ist es nicht möglich, ausführliche
Anweisungen zum Batteriewechsel zu geben. Anweisungen hierzu entnehmen Sie den
Bedienungsanleitungen der Fahrzeughersteller bzw. Hebezeughersteller. Beschädigte
Hebevorrichtungen an der Fahrzeugantriebsbatterie sind ein Sicherheitsrisiko. Die
beschädigten Bauteile müssen repariert oder ausgetauscht werden. Niemals die Batterie
mit geöffnetem Deckel aus dem Fahrzeug heben. Vor dem Heben der Batterie, die elek­
trischen Verbindungen lösen und den Potenzialausgleich trennen.
Die Verbindung zwischen Ex­Fahrzeugantriebsbatterien und Fahrzeug darf in explo­
sionsgefährdeten Bereichen nicht getrennt werden, es sei denn, dass die Verbindung
gemäß den zutreffenden Normen separat geprüft bzw. zertifiziert ist.
Achtung: Die Zellentemperatur darf bei Einsatz nicht über 55°C liegen. Die Ober­
flächentemperatur darf beim Einsatz im explosionsgefährdeten Bereich nicht über 85°C
liegen. Die Temperatur des Elektrolyten ist gegen Ladeende zu kontrollieren. Dieses
kann mit einem handelsüblichen Glas­thermometer erfolgen. Die Batterietemperatur
vor Beginn der Ladung darf 43°C nicht überschreiten. Werden Temperaturen von >55°C
während der Ladung bzw. bei Beendigung der Ladung erreicht, muss die Batterie vor
dem Einsatz abgekühlt werden.
nicht in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Für die Instandsetzung
dürfen nur Stückgeprüfte Original-Ersatzteile des Herstellers verwendet werden. Die
Verbinderschrauben dürfen nicht wiederverwertet werden. Instandsetzungsarbeiten
sind beim Betreiber zu dokumentieren. Instandsetzungsarbeiten durch den Betreiber
müssen von einem Ex­Sachverständigen abgenommen werden. Sollten an der Ex­
Fahrzeugantriebsbatterie oder Steckvorrichtungen Mängel oder Fehler auftreten, bringen
Sie diese sofort außerhalb des explosionsgefährdeten Breiches. Versuchen Sie nicht die
Ex­Fahrzeugantriebsbatterie oder Komponenten auseinander zu bauen.
gekennzeichneten Batterien, dürfen nicht dem Hausmüll beigegeben werden. Die Art der
Rücknahme und der Verwertung sind gemäß §8 BattV mit dem Hersteller zu vereinbaren.
Deckels nach außen geklappt sind. Üben Sie bei geöffnetem Deckel, keine seitliche Kraft­
einwirkung auf den Deckeleinsteller, wegen Knickgefahr. Wenden Sie nur vom Hersteller
zugelassene Ladeverfahren an.
optischen, elektrostatischen, oder anderen externen Energiequellen. Batterien enthalten
Schwefelsäure. Die Gehäuse der Zellen, und die Isolation des Batteriebehälters bestehen
aus säurefestem Material. Äußere Anbauteile wie Steckvorrichtungen sind nicht Säure­
beständig, Es ist darauf zu achten, dass diese Teile nicht mit Säure in Berührung kommen.
Für den Umgang mit Säure sind die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen gemäß
Sicherheitsdatenblatt einzuhalten.
• EN 60079-7 Explosionsfähige Atmosphäre-Geräteschutz durch erhöhte Sicherheit "e"
• EN 61241-0 Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarem
Staub, Allgemeine Anforderungen
• EN 61241-1 Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarem
Staub, Schutz durch Gehäuse "tD"
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