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Aufbau- und Verwendungsanleitung
3.
4.
Fassadengerüst Profitech S 73 plus
Abbau des Fassadengerüstes Profitech S 73 plus
Für den Abbau des Profitech S 73 plus Gerüstes ist die Reihenfolge
der in Abschnitt 2.1 bis 2.5 beschriebenen Arbeitsschritte umzukehren.
Die Verankerung darf erst entfernt werden, wenn die darüber liegende
Gerüstlage vollständig demontiert worden ist. Bauteile, deren
Verbindungsmittel gelöst wurden, sind umgehend auszubauen.
Ausgebaute
Gerüstbauteile
Stolpergefahren nicht auf dem Verkehrsweg gelagert werden.
Ausgebaute Gerüstbauteile dürfen nicht vom Gerüst abgeworfen
werden.
Verwendung des Fassadengerüstes Profitech S 73 plus
Das Profitech S 73 plus Gerüst darf entsprechend der Lastklasse 3
unter Beachtung dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung sowie
nach den Festlegungen der BetrSichV als Arbeits- und Schutzgerüst
verwendet werden.
Der Gerüstnutzer muss die Eignung der ausgewählten Aufstellvariante
des Profitech S 73 plus Gerüstes für die auszuführenden Arbeiten und
die sichere Funktion überprüfen. Er hat dafür zu sorgen, dass das
Gerüst vor der Benutzung auf augenfällige Mängel geprüft wird.
Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, darf das Gerüst in den mit
Mängeln behafteten Bereichen bis zu deren Beseitigung durch den
Gerüstbauunternehmer
Änderungen am Gerüst gelten als Auf-, Um- oder Abbau und dürfen
nur von fachlich geeigneten Beschäftigten durchgeführt werden. Sie
sind vom Gerüstbauunternehmer zu prüfen und freizugeben.
Die
Prüfungen
sind
wiederholen, z.B. längerer Zeit der Nichtbenutzung, Unfällen oder auf
das Gerüst einwirkenden Naturereignissen.
Es wird empfohlen, die Ergebnisse der Prüfungen in Form eines
Prüfprotokolls (siehe Anhang 2) zu dokumentieren und dieses
mindestens drei Monate über die Standzeit des Gerüstes hinaus
aufzubewahren.
Jan. 2021
dürfen
zur
nicht
benutzt
werden.
nach
außergewöhnlichen
Vermeidung
von
Nachträgliche
Ereignissen
zu