2.4.7.4 Probebelastungen der Verankerungen
Sind Probebelastungen nach Abschnitt 2.4.7.3 erforderlich, müssen
diese an der Verwendungsstelle durchgeführt werden.
Zum
Durchführen
Prüfgeräte verwendet werden.
Geeignete Prüfgeräte sind solche, die vom Fachausschuss
„Bau" der Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeits-
medizin (ZefU) des Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaften e.V. geprüft sind.
Verankerungspunkte, an denen Probebelastungen durchzuführen
sind, müssen von einem Sachkundigen nach Anzahl und Lage
bestimmt werden.
Die Probebelastungen sind nach folgenden Kriterien durchzuführen:
♦ die Probelast muss das 1.2-fache der geforderten
Verankerungskräfte F⊥ gemäß den Aufstellvarianten
in Abschnitt 2.5 betragen
♦ der Prüfumfang muss beim Verankerungsgrund aus
- Beton mindestens 10 %
- anderen Baustoffen mindestens 30 %
aller verwendeten Dübel, jedoch mindestens 5 Probe-
belastungen umfassen.
Nehmen einzelne oder mehrere Befestigungsmittel die Probelast
nicht auf, hat der Sachkundige
♦ die Ursachen hierfür zu ermitteln
♦ eine Ersatzbefestigung zu beschaffen und
♦ den Prüfumfang gegebenenfalls zu erhöhen.
Die Prüfergebnisse sind schriftlich aufzuzeichnen und für die Dauer
der Standzeit des Gerüstes aufzubewahren.
Fassadengerüst Profitech S 73 plus
Aufbau- und Verwendungsanleitung
der
Probebelastungen
Jan. 2021
müssen
geeignete
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Durchführung von
Probebelastungen
und Beurteilung der
Ergebnisse nur unter
Anleitung einer
befähigten Person!