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Prüfpflicht Und Dokumentation; Sicherheitstechnische Hinweise Für Gerüstnutzer - Profitech S 73 Plus Aufbau- Und Verwendungsanleitung

Fassadengerüst
Inhaltsverzeichnis
Seite 4
„Zutritt verboten"
Das Profitech S 73
plus-Gerüst ist vor
jeder
Inbetriebnahme zu
überprüfen.
Die Prüfung ist zu
dokumentieren.
Fassadengerüst Profitech S 73 plus
Aufbau- und Verwendungsanleitung
1.4 Prüfpflicht und Dokumentation
Das Profitech S 73 plus Gerüst muss nach jeder Montage vom
Aufsteller und vor jeder Inbetriebnahme durch den Nutzer von hierzu
befähigten
Personen
dokumentieren.
einsatzbereit, insbesondere während des Auf-, Um- und Abbaus, sind
diese mit dem Verbotszeichen „Zutritt verboten" zu kennzeichnen.
Darüber hinaus muss durch Abgrenzung deutlich gemacht werden,
dass das Profitech S 73 plus Gerüst nicht fertiggestellt ist und somit
nicht betreten werden darf.
Nach Fertigstellung und Prüfung ist das Gerüst zu kennzeichnen. Die
Kennzeichnung ist an gut sichtbarer Stelle anzubringen und sollte,
neben allgemeinen Sicherheitshinweisen, folgende Angaben enthalten:
Arbeitsgerüst nach EN 12811-1 und / oder DIN 4420-1
Breitenklasse: W06 und Lastklasse: 3
Gleichmäßig verteilte Last: max. 2.0 kN/m ²
Datum der Prüfung
Gerüstbaubetrieb ..............
PLZ Ort...... · Tel. ..............
Die Ergebnisse der Prüfung sind in Form eines Prüfprotokolls zu
dokumentieren und über einen angemessenen Zeitraum, i.d.R. drei
Monate über die Standzeit des Gerüstes hinaus, aufzubewahren.
1.5 Sicherheitstechnische Hinweise für Gerüstnutzer
Jeder Nutzer hat das Profitech S 73 plus Gerüst vor Gebrauch auf
augenscheinliche Mängel zu überprüfen (siehe Ziffer 1.4).
Jeder Nutzer ist für die bestimmungsgemäße Verwendung und
den Erhalt der Betriebssicherheit des Profitech S 73 plus Gerüstes
verantwortlich. Dazu werden als Leitfaden die Fachregeln für den
Gerüstbau (FRG) der Bundesinnung für das Gerüstbau-Handwerk
empfohlen.
In der Nutzungszeit auftretende Mängel durch Unwetter oder
infolge
Bauarbeiten
umgehend zu melden.
Das Profitech S 73 plus Gerüst darf nur über einen ordnungs-
gemäßen Zugang oder Aufstieg betreten und verlassen werden.
Es ist verboten, zu klettern oder abzuspringen.
Für Unbefugte hat der Gerüstnutzer den Zugang zu sperren.
Es ist verboten, auf Gerüstbeläge abzuspringen oder etwas auf sie
abzuwerfen.
geprüft
werden.
Sind bestimmte
Bereiche des
etc.
sind
Jan. 2021
Die
Prüfung
Gerüstes
dem
Gerüstbauunternehmer
ist
zu
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