2.3
Betreiberpflichten
Die Maschine wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber unterliegt daher den
gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Der Betreiber muss
• neben den Sicherheitshinweisen in dieser Betriebsanleitung die für den Einsatzbereich
der Maschine gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften
einhalten
• das Personal nachweisbar über die Aufgaben unterweisen und bezüglich aller
notwendigen Sicherheitsmaßnahmen schulen und überwachen
• sicherstellen, dass die Maschine ausschließlich in technisch einwandfreiem Zustand
betrieben wird
• sicherstellen, dass ausschließlich zulässige Reinigungsmittel verwendet werden
• sicherstellen, dass alle aktuellen Umweltschutzauflagen beachtet werden
• sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in Form von
Betriebsanweisungen für den Betrieb der Maschine umsetzen
• während der gesamten Einsatzzeit der Maschine prüfen, ob die von ihm erstellten
Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen und diese, falls
erforderlich, anpassen
2.4
Qualifikation des Personals
Das Personal muss die entsprechende Qualifikation für die jeweiligen Tätigkeiten aufweisen
und sich mithilfe der Betriebsanleitung der Maschine ausreichend informiert haben.
Die Personengruppen sind hinsichtlich ihrer Qualifikationen und Aufgaben wie folgt definiert:
• Bediener
Der Bediener nutzt die Maschine im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung im
täglichen Betrieb. Ein Bediener wird für die notwendigen Aufgaben und Bedienschritte an
der Maschine geschult und sollte ein Fahrtraining absolviert haben. Der Bediener ist
bezüglich der sicherheitstechnischen Regeln und Regeln zur Unfallverhütung
unterwiesen worden.
• Servicetechniker
Der Servicetechniker ist aufgrund seiner technischen Fachausbildung und Erfahrung
sowie der Kenntnis der entsprechenden Normen und Bestimmungen in der Lage,
Servicearbeiten an der Maschine durchzuführen. Der Servicetechniker kann die
möglichen Gefahren selbstständig erkennen und vermeiden und muss alle
Bestimmungen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung erfüllen.
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Sicherheit
VARIOTECH 82 PRO, 10/2025