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Gesetzliche Anforderungen
Gemäß der europäischen Gesetzgebung ist das beschriebene Fahrzeug
ein Fahrrad, da es die folgenden Anforderungen erfüllt:
* Die Unterstützung ist nur aktiv, wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt.
* Die Unterstützung ist aktiv bis zu einem Maximum von 25 km/h.
* Die gelieferte Höchstleistung beläuft sich auf 250 Watt.
Das E-Bike ist ein EPAC (Electrically Power Assisted Cycle)
gemäß EN15194.
Konformität
Hiermit erklärt der Hersteller Ihres E-Bikes, dass das Produkt alle
Anforderungen und sonstigen relevanten Bestimmungen der Richtlinien
2004/108/EC und 2006/42/EC erfüllt. Die Konformitätserklärung erhalten
Sie beim Ihres neuen E-Bike.

Umweltschutz

Gemäß Umweltschutzregelung des zuständigen
niederländischen Ministeriums VROM zur Rücknahme und
Verarbeitung von Batterien und Akkus empfehlen wir Ihnen, ein
defektes Akkupaket Ihres Fahrrades bei Ihrem Händler abzugeben. Er
ist verpflichtet, Ihr Akkupaket zurückzunehmen, und sorgt für die
weitere Verarbeitung durch den Hersteller.
Regelmäßige Wartung
Ihr E-Bike benötigt regelmäßige Wartung in bestimmten Intervallen.
Ihr Händler kann Sie hinsichtlich des optimalen Gebrauchs Ihres
Fahrrades genau beraten und informieren.
Zudem kann er Software-Updates durchführen und gemeinsam
mit Ihnen das Diagnoseformular besprechen, in dem der Gebrauch Ihres
Fahrrades präzise festgehalten ist.
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Diese Anleitung auch für:

Ion dtsIon e-kargIon gl+Ion gls+

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