Bescheinigung des Herstellers
Allgemeine Genehmigung
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen der EG-Richtlinie
89/336/EWG "Elektromagnetische Verträglichkeit". Hierfür trägt das
Gerät die CE-Kennzeichnung auf der Rückseite.
Hinweis zur Funkentstörung
Alle weiteren Geräte, die an vorliegendes Produkt angeschlossen werden,
müssen ebenfalls nach BMPT-Vfg. Nr. 1046/84 bzw. Nr. 243/91 oder nach
EG-Richtlinie 89/336/EWG funkentstört sein. Produkte, welche diese
Anforderungen erfüllen, sind mit einer entsprechenden
Hersteller-Bescheinigung versehen bzw. tragen das CE-Zeichen. Produkte,
welche diese Bedingungen nicht erfüllen, dürfen nur mit Einzelgenehmigung
des BZT betrieben werden.
Die Wincor Nixdorf International GmbH (WN) ist nicht verantwortlich für
Radio- und Fernsehstörungen, die durch unautorisierte Veränderungen an
den Geräten entstehen. Weiterhin dürfen keine Kabel oder Geräte
angeschlossen werden, die nicht von WN zugelassen sind. Für Störungen,
die hierdurch entstehen, ist der Benutzer verantwortlich.
ALLGEMEINE GENEHMIGUNG
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