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Nordpeis N-20F Montageanleitung Seite 9

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zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen oder
brennbaren Bestandteilen und zu Einbaumöbeln
eingehalten werden. Der Zwischenraum muss der
Luftströmung so offen stehen, dass Wärmestau nicht
entstehen kann. Bauteile, die nur kleine Flächen
der Verkleidung des offenen Kamins verdecken wie
Fußböden, stumpf angestoßene Wandverkleidungen
und Dämmschichten auf Decken und Wänden, dürfen
ohne Abstand an die Verkleidung herangeführt
werden. Breitere streifenförmige Bauteile aus
brennbaren Baustoffen wie Zierbalken sind vor der
Verkleidung des offenen Kamins im Abstand von
1 cm zulässig, wenn die Bauteile nicht Bestandteil
des Gebäudes sind und die Zwischenräume der
Luftströmung so offen stehen, dass Wärmestau nicht
entstehen kann.
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, dass
sich seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft
innerhalb eines Abstandes von 50 cm bis zu einer
Höhe von 50 cm über den Austrittsstellen keine
Bauteile mit brennbaren Baustoffen, keine derartigen
Verkleidungen und keine Einbaumöbel befinden.
Tragende Bauteile aus Beton oder Stahlbeton
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
cm über den Austrittsstellen keine tragenden Bauteile
aus Beton oder Stahlbeton befinden.
Holzbalken
Holzbalken dürfen nicht im Strahlungsbereich des
Kamineinsatzes angebracht werden. Holzbalken über
offenen Kaminen müssen mit einem Mindestabstand
von 1 cm voll umlüftet sein. Eine direkte Verankerung
mit Wärmebrücken ist nicht statthaft.
Dämmschichten
Dämmschichten sind zu erreichten aus
Steinfaserplatten der Klasse A 1 nach DIN 4102
Teil 1 mit einer Anwendungsgrenztemperatur
von mindestens 700 °C bei Prüfung nach DIN
52 271 und einer Rohdichte von mehr als 80 kg/
m³ anzubringen. Die Mindeststärke beträgt 100
mm. Sofern diese Platten nicht von Wänden,
Verkleidungen oder angrenzenden Platten allseitig
gehalten werden, sind sie im Abstand von etwa
30 cm zu befestigen. Soweit die Dämmschichten
nicht bis an die seitliche Verkleidung oder
Anbauwand der offenen Kamine reichen, sind
sie mindestens 10 cm über die Außenseite von
Dämmschichten auf den Feuerraumwänden
hinauszuführen. Das Dämmmaterial muss mit der
entsprechenden Dämmstoffkennziffer gem. AGI-Q
132 gekennzeichnet sein, wie z. B. für Rockwool
Steinfaser-Brandschutzplatte RPB-12 die Kennziffer
12.07.21.75.11.
Verbindungsstück
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet
sich in der Decke des Heizeinsatzes und hat einen
Außendurchmesser von max. 200 mm. Der Anschluss
an den Schornstein erfolgt mit einem 90°- oder
45°-Bogen, wobei der 45°-Anschluß wegen des
geringeren Strömungswider¬standes zu bevorzugen
ist. Der Anschluss an den Schornstein sollte mit
einem eingemauerten Wandfutter erfolgen.
Das Verbindungsstück ist aus Formstücken aus
Schamotte für Hausschornsteine oder Blechrohren
aus mindestens 2 mm dickem Stahlblech nach DIN
1623, DIN 1700, DIN 17 200 und entsprechenden
Formstücken herzustellen. Abgasrohre innerhalb
der Verkleidung des offenen Kamins müssen
mit mindestens 3 cm dicken formbeständigen,
nichtbrennbaren Dämmstoffen der Klasse A 1 nach
DIN 4102 Teil 2, wie im Abschnitt Dämmschichten
beschrieben, ummantelt werden; an die Stelle des
Maßes 3 cm muß das Maß 6 cm eingehalten werden,
wenn die Verkleidung des Abgassammlers aus Metall
besteht. Dies gilt nicht, soweit das Verbindungsstück
zur konvektiven Erwärmung der Raumluft bestimmt
ist. Verbindungsstücke aus austenitischen,
nichtrostenden Stählen müssen mindestens 1 cm dick
sein.
Anmerkung: Anforderungen an das Verbindungsstück
nach DIN 18 160 Teil 2.
Warmluftführung
Die Aluflexrohre zur Führung der Warmluft müssen
mit Stahlbandschellen an den Warmluftstutzen
und Gittern befestigt und mit 40 mm starken
Mineralwollfasermatten isoliert werden.
Bezeichnungen von Kamineinsätzen und
Kaminkassetten
Bei Kamineinsätzen/-kassetten mit
selbstschließenden Feuerraumtüren ist ein
Anschluss an einen bereits mit anderen Öfen und
Herden belegten Schornstein möglich, sofern die
Schornsteinbemessung gem. DIN EN 13384-1 bzw.
DIN EN 13384-2, dem nicht widerspricht.
Kamineinsätze/-kassetten mit selbstschließenden
Feuerraumtüren müssen – außer beim Anzünden,
beim Nachfüllen von Brennstoff und der Entaschung
– unbedingt mit geschlossenem Feuerraum betrieben
werden, da es sonst zur Gefährdung anderer,
ebenfalls an den Schornstein angeschlossener
Feuerstätten und zu einem Austritt von Heizgasen
kommen kann.
Kamineinsätze/-kassetten ohne selbstschließende
Sichtfenstertüren müssen an einen eigenen
Schornstein angeschlossen werden. Der Betrieb mit
offenem Feuerraum ist nur unter Aufsicht statthaft. Für
die Schornsteinberechnung ist DIN EN 13384-1 bzw.
DIN EN 13384-2 anzuwenden.
Der Kamineinsatz N-20F (N-20) ist eine Zeitbrand-
Feuerstätte.
Zulässige Brennstoffe
Zulässiger Brennstoff ist Scheitholz mit einer Länge
von 30 cm und einem Durchmesser von 10 cm. Es
darf nur lufttrockenes Scheitholz verwendet werden.
Lufttrockenes Scheitholz mit maximal 20 % Wasser
wird durch eine mindestens einjäh¬rige (Weichholz)
DE
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