Sicherheitseinrichtungen
Allgemein
Prüfen und Instandhaltung der Sicherheitsein
richtungen
Die Sicherheitseinrichtungen müssen täglich auf ihre
Funktion und Vollständigkeit geprüft werden. Bei defek
ten oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen
darf das Fahrzeug nicht betrieben werden.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht überbrückt oder
stillgelegt werden. Für die ordnungsgemäße Funktion
der Sicherheitseinrichtungen ist der Betreiber verant
wortlich.
Änderungen an den Sicherheitseinrichtungen führen
zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
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Die Sicherheitseinrichtungen sind nach den aktuellen Vor
schriften und Richtlinien ausgeführt.
Insbesondere die folgenden Punkte kontrollieren:
Vorhandensein und Lesbarkeit der Warn und Hinweis
S
schilder prüfen (. Seite 142).
Rückhaltesysteme auf ordnungsgemäße Funktion und
S
sichtbaren Verschleiß prüfen (. Seite 146).
Notgeräte auf Vollständigkeit und ordnungsgemäße
S
Unterbringung prüfen (. Seite 149).
Nothähne und Notausstiege auf ordnungsgemäße
S
Funktion und freie Zugänglichkeit prüfen (. Seite 158).
Reversieranlage auf einwandfreie Funktion prüfen
S
(. Seite 169).