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Gewährleistung; Reinigen; Recycling - T-Mobile Sinus 154 stick Bedienungsanleitung

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Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (T-Com oder Fachhändler), leistet für Material und
Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung bein-
haltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte
oder Teile gehen in das Eigentum des Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen
oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Scha-
densersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des
Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rech-
nung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere
Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht
der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wiederaufladbaren Akkumula-
toren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsendgerät, können Sie sich
während der üblichen Geschäftszeiten an die Hotline 0180 5 1990 des Technischen Kundendienstes
wenden. Der Verbindungspreis beträgt 0,12 € pro angefangene 60 Sekunden bei einem Anruf aus
dem Festnetz von T-Com (Stand Aug. 2005). Erfahrene Techniker beraten Sie und stimmen mit Ihnen
das weitere Vorgehen ab.

Reinigen

Wischen Sie den Sinus 154 stick von Zeit zu Zeit mit einem leicht feuchten, fusselfreien Tuch oder mit
einem Antistatiktuch ab, niemals mit einem trockenen Tuch (wegen statischer Aufladung).
Vermeiden Sie bitte den Einsatz von aggressiven Putz- und Scheuermitteln.

Recycling

Hat Ihr Sinus 154 stick ausgedient, bringen Sie das Altgerät zur Sammelstelle
Ihres kommunalen Entsorgungsträgers (z. B. Wertstoffhof). Das nebenstehende
Symbol bedeutet, dass das Altgerät getrennt vom Hausmüll zu entsorgen ist. Nach
dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Besitzer von Altgeräten gesetzlich
gehalten, alte Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten Abfallerfassung
zuzuführen. Helfen Sie bitte mit und leisten einen Beitrag zum Umweltschutz,
indem Sie das Altgerät nicht in den Hausmüll geben.
Anhang
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