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Syntrox Chef Grill RAC-600W Brienz Bedienungsanleitung Seite 9

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• Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer
Entsorgungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
• Bestimmte Lampen und Leuchtmittel fallen ebenso unter das Elektro- und Elektronikgesetz und
sind dementsprechend wie Altgeräte zu behandeln. Ausgenommen sind Glühbirnen und
Halogenlampen. Entsorgen Sie Glühbirnen und Halogenlampen bitte über den Hausmüll, sofern sie
nicht das WEEE-Symbol tragen.
• Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw.
Elektronikgerät selbst verantwortlich.
Rücknahmepflicht der Vertreiber
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1 bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät
erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
2 auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter
sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf
drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
• Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ist die unentgeltliche
Abholung am Ort der Abgabe auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1, 2 und 4 gemäß § 2
Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte" (Oberfläche von mehr als 100 cm²)
oder „Großgeräte" (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter)
beschränkt. Für andere Elektro- und Elektronikgeräte (Kategorien 3, 5 und 6) ist eine
Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
• Altgeräte dürfen kostenlos auf dem lokalen Wertstoffhof oder in folgenden Sammelstellen in Ihrer
Nähe abgegeben werden: www.take-e-back.de
• Für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1, 2 und 4 bieten wir auch die Möglichkeit einer
unentgeltlichen Abholung am Ort der Abgabe an. Beim Kauf eines Neugeräts haben Sie die
Möglichkeit, eine Altgerätabholung über die Webseite auszuwählen.
• Batterien können überall dort kostenfrei zurückgegeben werden, wo sie verkauft werden (z. B.
Super-, Bau-, Drogeriemarkt). Auch Wertstoff- und Recyclinghöfe nehmen Batterien zurück. Sie
können Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Altbatterien in haushaltsüblichen Mengen
können Sie direkt bei uns von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr unter der folgenden
Adresse unentgeltlich zurückgeben:
Lestix International GmbH -Am Erbgericht 9 - D-01844 Neustadt
• Wichtig zu beachten ist, dass Lithiumbatterien aus Sicherheitsgründen vor der Rückgabe gegen
Kurzschluss gesichert werden müssen (z. B. durch Abkleben der Pole).
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