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Zur Vermeidung von Gehörschäden bei Betrieb mit einer Turbine immer Gehörschutz tragen!
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Modell mit Strahltriebwerk nie in geschlossenen Räumen, wie Keller, Garagen, Hallen usw. betreiben.
Strahltriebwerke entwickeln sehr hohe Abgastemperaturen von + 500° C und höher.
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Nicht Beteiligte, die nicht zur Inbetriebnahme des Modells benötigt werden, müssen sich in
ausreichendem Sicherheitsabstand aufhalten. Bei Betrieb des Modells mit einem Strahltriebwerk nie
in den heißen Abgasstrahl hineinschauen, hineinfassen oder sich darin aufhalten.
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Bei laufendem Strahltriebwerk niemals mit der Hand näher als 15 cm in den Bereich des
Ansaugtrichters fassen. Gegenstände, Kleidungsstücke, Tiere, Kinder usw. fernhalten. In diesem
Bereich herrscht ein extremer Sog, welcher blitzschnell die Hand, Finger oder andere Gegenstände
erfassen kann. Seien Sie sich dieser Gefahrenquelle stets bewusst!
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Vor Inbetriebnahme alle nicht fixierten Teile im Bereich vor oder im Ansaugkanal entfernen. Dies gilt
auch für Reinigungstücher, Schrauben, Muttern, Kabel oder anderes Material. Insbesondere
sicherstellen, dass sich im Ansaugkanal keine losen Teile wie z. B. Bauabfälle, Schrauben oder
Schleifstaub befinden. Nicht gesicherte Teile können die Turbine beschädigen und/oder zu schweren
Verletzungen führen.
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Beim Betrieb mit einem Strahltriebwerk stets darauf achten, dass sich in der Laufebene des
Triebwerks keine Personen, Tiere oder bewegliche Gegenstände aufhalten (Gefahrenbereich).
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Turbinen- und Verdichterräder sowie generell alle sich drehenden Teile, die durch einen Motor oder
dergleichen angetrieben werden, stellen eine ständige Verletzungsgefahr dar. Sie dürfen mit keinem
Körperteil berührt werden. Eine rotierende Luftschraube kann z. B. einen Finger abschlagen.
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Bei niedrigen Außentemperaturen können die Steckkupplungen der Gas-/Betankungs- und
Startvorrichtung einfrieren. Keinesfalls mit körperlicher Gewalt die Einfrierungen beseitigen.
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Jeder Betreiber hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere
andere Personen, Lebewesen und Gegenstände, sowie den Örtlichkeiten entsprechende Regelungen
nicht verletzt werden.
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Turbinenkraftstoff ist giftig ! Nicht in Hautkontakt bringen! Eine Aufbewahrung ist nur in deutlich
gekennzeichneten zugelassenen Behältern und außerhalb der Reichweite von Kindern gestattet.
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Strahlgetriebene Modelle erreichen sehr hohe Spitzengeschwindigkeiten, deshalb nur bei genügend
großem Luftraum/Flugsektor und bester Sicht betreiben. Nicht bei tief hängenden Wolken den
Flugbetrieb aufnehmen. Nicht ins grelle Sonnenlicht fliegen. Ein Modell kann innerhalb von
Sekunden außer Sichtweite geraten. Manntragenden Fluggeräten oder anderen sich annähernden
Flugobjekten ist stets auszuweichen! Um jedes Risiko zu vermeiden, Modellturbine abstellen und
Modell schnellstmöglich landen. Bemannte Fluggeräte und Menschenleben haben erste Priorität.
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Ein Betrieb darf nur bei bester körperlicher und geistiger Verfassung/Konzentration erfolgen.
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Kraftstoff ist leicht entzündlich und brennbar, fernhalten von offenem Feuer, übermäßiger Wärme,
Quellen von Funkenbildung - in der direkten Umgebung von Kraftstoff/Gas oder Kraftstoffdämpfen
darf nie geraucht werden