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Verpackungsentsorgung; Verpackungs- Und Altgeräte-Entsorgung - Privileg Basic 88 Gebrauchsanweisung

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Verpackungsentsorgung

Verpackungen und Packhilfsmittel von
unseren Elektro-Großgeräten sind mit
Ausnahme von Holzwerkstoffen recy-
clingfähig und sollen grundsätzlich der
Wiederverwertung zugeführt werden.
– Verpackungen von Großgeräten
können Sie bei der Anlieferung
der Geräte unseren Ver trags-
spediteuren zurückgeben. Diese
veranlassen dann die Weitergabe
zur Verwertung bzw. Entsorgung.
Falls Sie davon nicht Gebrauch
gemacht haben, empfehlen wir Ihnen:
– Papier-, Pappe- und Wellpappever-
packungen sollten in die ent-
sprechenden Sammelbehälter
gegeben werden.
– Kunststoffverpackungsteile sollten
ebenfalls in die dafür vorgesehenen
Sammelbehälter gegeben werden.
Solange solche in Ihrem Wohnge-
biet noch nicht vorhanden sind,
können Sie diese Materialien zum
Hausmüll geben.
Entsorgung der Altgeräte
Das Altgerät ist vor der Verschrottung
funktionsuntüchtig zu machen, d. h.
das Netzkabel muss entfernt werden.
Ebenso muss der Tür verschluss
unbrauchbar gemacht werden, damit
Kinder sich nicht selbst einschließen
können.
Hinweise zum Umweltschutz
Dieses Produkt darf am Ende
seiner Lebensdauer nicht über
den normalen Haushaltsabfall
entsorgt werden, sondern
muss an einem Sammelpunkt für das
Recycling von elektrischen und
elektronischen Geräten abgegeben
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Als Packhilfsmittel sind bei uns nur
recyclingfähige Kunststoffe zugelas-
sen, z.B.:
In den Beispielen steht
PE für Polyethylen** 02 = PE-HD
PP für Polypropylen
PS für Polystyrol
werden. Das Symbol auf dem
Produkt, der Gebrauchsanleitung
oder der Verpackung weist darauf hin.
Die Werkstoffe sind gemäß ihrer
Kennzeichnung wiederverwertbar. Mit
der Wiederverwendung, der
stofflichen Verwertung oder anderen
Formen der Verwertung von
Altgeräten leisten Sie einen wichtigen
Beitrag zum Schutze unserer Umwelt.
Bitte erfragen Sie bei der
Gemeindeverwaltung die zuständige
Entsorgungsstelle.
02**
05
PE
PP
04 = PE-LD
06
PS
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Diese Anleitung auch für:

Basic 90323.219-6790.215-8

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