Projektierung
5. Projektierung
Für die Projektierung gelten grundsätzlich die lokalen Bestimmungen.
In Deutschland gilt gemäß den Landesbauordnungen die Rauchwarnmelder-
pflicht für folgenden Räume:
Küche
Wohnzimmer
* In Berlin und Brandenburg sind Rauchwarnmelder in allen
Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küche und Bad) Pflicht, also
auch in Wohnzimmer und Arbeitszimmer.
Dämpfe vom Kochen, Wasserdampf und eine erhöhte Luftfeuchtig-
i
keit können einen Täuschungsalarm auslösen. Daher empfehlen wir,
in Küche und Bad keinen Rauchwarnmelder zu installieren (Ausnah-
me: Wohnküchen oder Küchen mit offenem Zugang zu Wohnräu-
men, siehe „6.1 Standardfall").
10
Bad
Gäste-
zimmer
Flur
Treppen-
haus
Arbeits-
zimmer
Mindestausstattung:
- Schlafzimmer
(auch Gästezimmer)
Kinder-
zimmer
- Kinderzimmer
- Fluchtwege (z. B. Flur)
- Aufenthaltsräume, in
denen bestimmungs-
gemäß Personen
Schlaf-
schlafen
zimmer
Optionale Ausstattung:
- Wohnzimmer*
- Arbeitszimmer*
60000240 · de · V1.3 · 03/2025