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ICARO paragliders CYBER TE Betriebsanleitung Seite 12

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PRÜFABLAUF VON LUFTTÜCHTIGKEITSPRÜFUNGEN
Datenaufnahme
Die Daten wie Modell, Typ und Seriennummer werden im Checkprotokoll
aufgenommen.
Luftdurchlässigkeitsprüfung
Die Luftdurchlässigkeit wird an insgesamt vier Stellen am Ober- und Untersegel
mit einem Porositätsmessgerät geprüft, die Messergebnisse in das Checkprotokoll
eingetragen und mit den werksinternen Vorgaben verglichen und bewertet.
Grenzwerte: Ergibt eine Messung einen Wert unter 20 Sekunden, verliert der
Gleitschirm die Musterprüfung.
Sichtkontrolle der Kappe
Ober- und Untersegel, Eintrittskante, Austrittskante, Rippen, Zellzwischenwände,
Nähte, Flairs und Leinenloops werden auf Risse, Scheuerstellen, Dehnungen,
Beschädigungen der Beschichtung, Reparaturstellen und sonstige Auffälligkeiten
untersucht.
Sichtkontrolle der Tragegurte, Leinen und Verbindungsteile
Es erfolgt die Sichtkontrolle der Tragegurte, des Beschleunigersystems, der
Leinenschlösser und aller Leinen.
Jede Leine muss auf Nähte, Verbindungen zu den Galerieleinen oder in die Kappe
sowie auf Beschädigung des Mantels, Knickstellen oder sonstige Beschädigungen
genau gecheckt werden.
Leinenfestigkeitstest
Aus jeder Leinenebene (A, B, C) wird jeweils aus der Schirmmitte eine Stamm-/
Mittel- und Galerieleine ausgebaut und mit dem Zugfestigkeitsprüfgerät auf 125%
der vom Hersteller vorgegebenen Bruchlast belastet.
Die ausgebauten Leinen sind im Checkprotokoll zu benennen (z.B. A1, B1, C1,
links). Dies ist wichtig, damit bei einer späteren Nachprüfung nicht die bei der
vorhergegangenen Prüfung ersetzten Leinen geprüft werden.
Alle geprüften Leinen werden durch neue ersetzt.
Vermessung der Leinenlängen
Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN belastet. Die Vermessung
erfolgt vom Einhängepunkt des Tragegurtes bis zur Kappe einschließlich
Fangleinenloop.
Die ermittelten Gesamtleinenlängen werden im Checkprotokoll dokumentiert und
den Sollleinenlängen des entsprechenden Typenkennblattes gegenübergestellt.
Die Vermessung der gegenüberliegenden Flügelseite kann, gleiche Bedingungen
vorausgesetzt, durch einen Symmetriecheck vorgenommen werden.
Die Einhaltung der aus der Herstelleranweisung zu entnehmenden Grenzwerte ist
im Checkprotokoll zu dokumentieren.
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Grenzwerte: Die Leinenlängen dürfen maximal +/- 15 mm gegenüber dem Typen-
kennblatt abweichen, wobei keine nennenswerte Trimmverschiebung
vorliegen darf.
Der Grenzwert der Bremsleinen beträgt +/- 25 mm Abweichung.
Der Gleitschirm verliert seine Musterprüfung, wenn
• mehr als 50 % der Leinen den Grenzwert erreichen oder
• bei 25 % der Leinen die Grenzwerte in beide Richtungen (+ oder -) abweichen
(Beispiel: A/B Leinen sind zwischen 10-15 mm länger, während gleichzeitig die
C/D Leinen zwischen 10-15 mm kürzer sind)
Gesamtbewertung
Wenn
alle
einzelnen
Ergebnisse
im Überprüfungsprotokoll
eingetragen sind, muss der Prüfer eine Bewertung des Gesamtzustandes
durchführen.
Abschließend wird auch der Packsack auf Verschleiß an Reißverschluss, Nähten
und Tragegurten überprüft und bei Bedarf repariert.
Bewertungshinweise
Unter Bewertungshinweise müssen sonstige Reparaturen, Korrekturarbeiten
festgehalten und der Gesamtzustand beurteilt werden.
Sollte der Gleitschirm in einem schlechten Gesamtzustand sein, kann der Prüfer
die Betriebstüchtigkeit statt für 24 nur noch für 12 Monate erteilen.
Achtung: Außergewöhnliche Mängel sind vom Prüfer innerhalb von drei
Tagen an die Fly & more Handels GmbH ICARO Paragliders zu
melden.
Falls bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird, darf mit dem Gerät nicht weiter
geflogen werden. Es muss dann eine Instandsetzung durch die Fly & more
Handels GmbH ICARO Paragliders oder einer von ihr autorisierten Person/
Checkbetrieb durchgeführt werden.
Sämtliche Nachprüfunterlagen (Checkprotokoll und Vermessungsprotokoll) sind in
3-facher Ausfertigung zu erstellen.
Jeweils eine Ausfertigung erhält der Gerätehalter, der Prüfer und der Hersteller
(die Ausfertigung muss zeitnah übermittelt werden).
Die Aufbewahrungsfrist der Nachprüfunterlagen beträgt 6 Jahre.
Kennzeichnung der Nachprüfung
Die Bestätigung der ordnungsgemäß und nach Firmenangaben durchgeführten
Nachprüfung erfolgt mittels Stempel am Gleitschirm und in der Betriebsanleitung
und darf nur von einer von der Fly & more Handels GmbH ICARO Paragliders
autorisierten Prüfperson/ Checkbetrieb durchgeführt werden.
Die Nachprüfung wird am Gerät neben dem Typenschild mit dem entsprechenden
Nachprüfstempel vermerkt. Dieser Nachprüfstempel ist vollständig auszufüllen
(Zeitpunkt der nächsten Nachprüfung, Ort, Datum, Unterschrift und Prüfername).
geprüft
und

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