GEFRIERABTEIL - EINLAGERN VON LEBENSMITTELN
Zur Ausnutzung des gesamten Nutzvolumens und zum Einlagern größerer Teile,
können die mit – X – bezeichneten Schubladen / Körbe entfernt werden (s. Skizze).
Eingelagerte Waren dürfen nicht über die Stapelmarkierungen bzw. nicht über
die Vorderkante der Ablagefläche hervorstehen.
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PR180
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