7.4 HD PLUS wird den Nutzer vor Ausschluss oder Kündigung abmahnen, wenn
nicht der Verstoß so schwer wiegt, dass HD PLUS eine Fortsetzung des
Nutzungsverhältnisses nicht zumutbar ist.
7.5 Bei einem auf dem Verschulden des Nutzers beruhenden Nutzungsausschluss
gemäß Ziffer 7.3 bleibt der Nutzer auch für den Zeitraum des
Nutzungsausschlusses und der Leistungsunterbrechung zur Zahlung der Vergütung
verpflichtet.
8 Gewährleistung
8.1 HD PLUS erbringt Leistungen unter Inanspruchnahme von
Kommunikationsnetzen oder technischen Einrichtungen Dritter, die sich außerhalb
der Kontrolle von HD PLUS befinden. Zeitweilige Beschränkungen,
Beeinträchtigungen oder Ausfälle des HD+ Services aufgrund von Einflüssen, die
HD PLUS nicht zu vertreten hat, kann HD PLUS darum nicht ausschließen. HD
PLUS übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass bestimmte
Programmangebote zu einem bestimmten Zeitpunkt empfangen werden können;
dies gilt nicht, soweit HD PLUS eine Störung zu vertreten hat.
8.2 Der Nutzer erkennt an, dass die Qualität der entschlüsselten bzw. zugänglich
gemachten Programmangebote einerseits von der durch Dritte bereitgestellten
Signalqualität und andererseits von der Leistungsfähigkeit der vom Nutzer
eingesetzten Wiedergabegeräte abhängig ist und beides außerhalb des
Verantwortungsbereiches der HD PLUS liegt. Der Nutzer erkennt ebenfalls an, dass
die Aufnahme und Wiedergabe aufgezeichneter Programmangebote durch Dritte
eingeschränkt werden kann.
8.3 HD PLUS weist darauf hin, dass Softwareprogramme nicht so entwickelt
werden können, dass sie für alle Anforderungen fehlerfrei laufen.
8.4 HD PLUS behebt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten alle ihr gemeldeten Störungen des HD+ Services, für deren
Behebung es nicht des Austauschs der HD+ Karte bedarf, unverzüglich. Die Kosten
für die Inanspruchnahme des Kundendienstes von HD PLUS trägt der Nutzer.
Vorübergehende Beeinträchtigungen des Empfanges durch atmosphärische
Störungen oder Sender-, oder Satellitenausfall berechtigen den Nutzer nicht zur
Minderung.
9 Haftung
9.1 HD PLUS haftet nur, soweit HD PLUS, ihren Erfüllungsgehilfen und/oder
gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last
fällt.
9.2 Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet HD PLUS nur, wenn eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder der
Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Soweit es zu zeitweiligen Beeinträchtigungen beim Empfang der
Programmangebote kommen sollte, die außerhalb des Einflussbereichs von HD
PLUS liegen, insbesondere bei einem Ausfall des Satellitensignals, den HD PLUS
nicht zu vertreten hat, haftet HD PLUS nicht.
129