Herunterladen Diese Seite drucken

Garantie; Gewährleistung - Silva FO 810 Bedienungsanleitung

Elektrisches fondue

Werbung

GARANTIE

Auf Ihr Gerät bieten wir 24 Monate Gewährleistung und die handelsübliche
Garantie, gerechnet ab Ausstellungsdatum der Rechnung bzw. des Lieferscheines.
Innerhalb dieser Garantiezeit werden bei Vorlage der Rechnung bzw. des
Lieferscheines alle auftretenden Herstellungs- und/oder Materialfehler kostenlos
durch Instandsetzung und/oder Austausch der defekten Teile, bzw. (nach unserer
Wahl) durch Umtausch in einen gleichwertigen, einwandfreien Artikel reguliert.
Voraussetzung für eine derartige Garantieleistung ist, dass das Gerät sachgemäß
behandelt und gepflegt wurde. Über unsere Garantieleistungen hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Garantie schließt im berechtigten Fall nur die
Reparatur des Gerätes ein. Weitergehende Ansprüche sowie eine Haftung für
eventuelle Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Keine Garantie kann
übernommen werden für Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen bzw. bei
Schäden, die auf Stoß, fehlerhafte Bedienung, Einwirkung von Feuchtigkeit oder
durch andere äußere Einwirkungen oder auch auf Eingriff Dritter zurückzuführen
sind. Im Garantiefall ist das Gerät mit Rechnung oder Lieferschein, bzw. unter
Angabe des Datums, an dem Sie das Gerät erhalten haben, sowie unter genauer
Beschreibung der Mängel und gut verpackt - möglichst im Originalkarton - direkt an
die nachstehende Servicezentrale zu senden:
DEGUPA Vertriebsges.m.b.H.
Gewerbeparkstr. 7
A-5081 Anif
GARANTIE:
Die
Garantie
ist
eine
freiwillige,
vertragliche
Zusage
des
Herstellers
(Generalimporteurs),
für
die
es
weder
inhaltliche
noch
formale
Mindestanforderungen gibt. Viele Garantien umfassen aber nur einen Teil der
Kosten, die bei Mängelbehebung entstehen, dafür gelten sie aber in der Regel für
alle Mängel, die innerhalb einer bestimmten Frist auftreten.
GEWÄHRLEISTUNG:
Die Gewährleistung ist ausdrücklich im Gesetz festgelegt und betrifft nur Mängel,
die zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren bestanden haben. Der Anspruch richtet
sich immer gegen den Vertragspartner (Händler), der die Behebung des Mangels
kostenlos (für den Konsumenten) durchführen beziehungsweise veranlassen muss.

Werbung

loading