Transport und Lagerung
Die Batterie muss in eine Verpackung laut P908 oder P911 verpackt werden, an dem Versandstück
muss der Gefahrzettel 9a angebracht werden und mit der richtigen UN-Nummer und mit der Aufschrift
„Beschädigte/Defekte Lithium-Ionen-Batterie" beschriftet werden.
Außerdem muss ein Beförderungspapier mit dem Eintrag „Beförderung nach Sondervorschrift 376"
erstellt werden. Dies darf zudem nur von Personen erstellt werden, die in
Gefahrgutrecht unterwiesen
wurden.
Die Batterie muss vor dem Einschicken des defekten Gerätes ausgebaut werden.
Vor dem Ausbau der
Batterie den Service kontaktieren!
(www.awi2go.de/en/service).
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