Luftverkehr - Versand defekte Geräte oder Batterien
Folgendes gilt für Gerät mit eingebautem Akku, ohne weitere Batterien im Versandstück:
Defekte Geräte mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie mit z.B. Sturzschäden, Geräte, die sich nicht
mehr Ein- oder Ausschalten lassen, deren Ladezustand oder Betriebsmodus unbekannt ist, auch
Batterien, die sich nicht laden lassen, Verfärbungen oder mechanische Veränderungen aufweisen
dürfen NICHT per Luftfracht versendet werden.
In diesem Fall müssen die Batterien vor dem Einschicken des Gerätes ausgebaut werden.
Ausbau der Batterie den Service kontaktieren!
örtlichen Vorschriften entsprechend entsorgt werden.
Ausgebaute Batterien dürfen grundsätzlich nicht per Luftfracht versendet werden.
Straße, Schiene, Seefracht - Versand Neugeräte
Die Geräte sind ausschließlich in der dafür vorgesehenen und den Anforderungen entsprechenden
Originalverpackung (Koffer) zu verschicken. Die Geräte mit Originalverpackung (Koffer) sind in die dafür
vorgesehen starren, widerstandsfähigen Außenverpackungen (Karton) zu verpacken und gelten dann
als einzelne Versandstücke.
SV 188 erlaubt den Verzicht auf Kennzeichnung bei „Versandstücke mit max. 4 eingebauten Zellen oder
zwei eingebauten Batterien; sofern die Sendung höchstens zwei solcher Versandstücke umfasst".
Die Versandstücke dürfen freiwillig mit der Lithium-Batterie-Markierung ADR 7.1.C UN 3481 versehen
werden.
Es können mehrere einzeln verpackte Geräte in einer Umverpackung gebündelt versendet werden.
Es gelten hierbei die Vorschriften aus dem Einzel-Versand. Die Versandstücke müssen innerhalb der
Umverpackung gesichert sein.
Wenn Versandstücke in eine Umverpackung eingesetzt werden, muss das Kennzeichen für
Lithiumbatterien entweder deutlich sichtbar sein oder auf der Aussenseite der Umverpackung
wiederholt werden und die Umverpackung muss mit dem Aufdruck «UMVERPACKUNG»
gekennzeichnet sein.
HINWEIS
Die Buchstabenhöhe des Aufdrucks «UMVERPACKUNG» muss mindestens 12 mm sein.
HINWEIS
Die Umverpackung muss mit der Lithium-Batterie-Markierung ADR 7.1.C UN 3481 versehen werden.
Straße, Schiene, Seefracht - Versand defekte Geräte oder Batterien
Es gilt die Sondervorschrift 376
Defekte Geräte mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie mit z.B. Sturzschäden, Geräte, die sich nicht
mehr Ein- oder Ausschalten lassen, deren Ladezustand oder Betriebsmodus unbekannt ist, auch
Batterien, die sich nicht laden lassen, Verfärbungen oder mechanische Veränderungen aufweisen
dürfen nur versendet werden, wenn die Regeln für defekte Lithiumbatterien beachtet werden.
Transport und Lagerung
(www.awi2go.de/en/service). Die Batterien müssen den
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