4.11.2 Spülen der Anlage
Vor der Inbetriebnahme ist die Anlage mit sauberem, filtriertem Trinkwasser gründlich zu spülen. Beim Spülen und der Inbe-
triebnahme sind die Vorgaben der DIN 1988 und DIN 50930 zu beachten. Wenn zwischen Spülung und Inbetriebnahme der
Anlage ein längerer Zeitraum liegt und durch technische Maßnahmen (z.B. Ausblasen mit Luft) eine vollkommene Trocknung
der Anlage nicht sichergestellt ist, muss für die Spülung voll entsalztes Wasser verwendet werden, um Korrosion sicher zu
vermeiden.
4.11.3 Inbetriebnahme der Anlage
Wurde die Anlage nach der Druckprobe entleert, muss sie bei der Inbetriebnahme vollständig entlüftet werden. Der Chlorid-
gehalt des verwendeten Wassers muss den Vorgaben der Deutschen Trinkwasser Verordnung entsprechen (max. 250 mg/l).
Durch den Einbau von VdS geprüften Armaturen oberhalb und unterhalb der Ventilstationen können die regelmäßig vorge-
schriebenen Prüfungen ohne Wasseraustausch und damit ohne zusätzlichen Sauerstoffeintrag durchgeführt werden.
4.11.4 Regelmäßige Überprüfung nach VdS - Richtlinie
Wenn bei einer Überprüfung der Anlage durch eine Technische Prüfstelle ein Korrosionsangriff festgestellt wird muss die
Restwandstärke gemessen werden.
Liegt bei einer Sprinklerleitung eine Restwandstärke <1mm vor ist sie vor einer erneuten Inbetriebnahme auszutauschen.
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TECHNISCHES HANDBUCH
Verarbeitung