1.1.4.6 Modifikationen und Anpassungen
Unerlaubte oder unsachgemäße Modifikationen am Produkt können zu Verletzungen, Sachschäden
oder Fehlfunktionen führen.
•
Modifikationen am Produkt nur nach Rücksprache mit der EMH Energie-Messtechnik GmbH
oder der MTE Meter Test Equipment AG.
1.1.4.7 Ersatzteile
Nicht von der EMH Energie-Messtechnik GmbH oder der MTE Meter Test Equipment AG freigegebene
Ersatzteile können zu Personen- und Sachschäden am Produkt führen.
•
Verwenden Sie nur vom Hersteller zugelassene Ersatzteile.
•
Kontaktieren Sie EMH Energie-Messtechnik GmbH oder MTE Meter Test Equipment AG.
1.1.5
Qualifikation des Bedienpersonals
Die für Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Inspektion verantwortliche Person muss für
eine ausreichende Qualifikation des Personals sorgen.
1.1.5.1 Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft verfügt aufgrund ihrer Berufsausbildung über Kenntnisse und Erfahrungen sowie
über Kenntnisse der einschlägigen Normen und Vorschriften. Darüber hinaus verfügt die
Elektrofachkraft über die folgenden Fähigkeiten:
•
Die Elektrofachkraft erkennt selbstständig mögliche Gefahren und kann diese vermeiden.
•
Die Elektrofachkraft kann Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen.
•
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie arbeitet, ausgebildet.
•
Die Elektrofachkraft muss die Bestimmungen der geltenden Unfallverhütungsvorschriften
kennen und einhalten.
1.1.5.2 Elektrisch und mechanisch geschultes Personal
Eine elektrotechnisch und mechanisch unterwiesene Person wird von einer Elektrofachkraft oder eine
Mechanikerfachkraft in die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem
Verhalten sowie in Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen eingewiesen. Die elektrotechnisch
und mechanisch unterwiesene Person arbeitet ausschließlich unter der Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft und einer Mechanikerfachkraft.
1.1.5.3 Anwender
Der Anwender nutzt und bedient das Produkt im Rahmen dieser technischen Unterlage. Er ist über die
speziellen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten informiert und
geschult.
1.1.6
Persönliche Schutzausrüstung
Bei der Arbeit ist persönliche Schutzausrüstung erforderlich, um die Gesundheitsrisiken zu minimieren.
•
Tragen Sie bei der Arbeit immer die erforderliche Schutzausrüstung
•
Niemals beschädigte Schutzausrüstung tragen.
•
Befolgen Sie die Anweisungen zur persönlichen Schutzausrüstung im Arbeitsbereich..
1.1.6.1 Grundlegende Schutzausrüstung
Schutzbekleidung
Eng anliegende Arbeitskleidung mit geringer Reißfestigkeit, mit engen Ärmeln. Sie
wird hauptsächlich zum Schutz vor Erfassen durch hervorstehende Teile verwendet.
Sicherheitsschuhe
Zum Schutz vor schweren herabfallenden Teilen und Ausrutschen auf glattem
Untergrund.
K2008 Bedienungsanleitung_R01
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