Besondere Hinweise
1. Nach StVZO §67 müssen die lichttechnischen Einrichtungen
vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit
sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
2. Die Anbauhöhe des Rücklichtes muss mindestens 250 mm und
maximal 1200 mm über dem Boden betragen.
Komponenten
USB-C
Buchse
Klammer
Ein/ Aus Taste
LED
Schraube
Schraube
Haken
Halterung
Sattelstüze
StVZO / Z-Mark Reflektor
Ø22 - 26mm
Ø27 - 32mm
Schraube
USB-C Kabel