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Besondere Hinweise 1. Nach StVZO §67 müssen die lichttechnischen Einrichtungen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. 2. Stelle die Fahrradlampe so ein, dass die Mitte des Lichtkegels in einer Entfernung von 5 m nur halb so hoch ist, wie die Oberkante des Scheinwerfers.
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Bedienung 2 Stunden Reservelicht - Nach Ablauf der normalen Leuchtdauer stehen dir immer noch zwei Stunden Abblendlicht zur Verfügung. Ladehinweise Öffne die Gummiabdeckung an der Seite der Leuchte und schließe das USB-C Kabel an. Vorsicht! Lade das Gerät vor dem ersten Einsatz komplett auf. Lade das Gerät vollständig auf, wenn du es längere Zeit nicht benutzt.