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Entsorgung; Kältemittelentsorgung; Elektronische Komponenten; Mechanische Bauteile - Multicross R2Nt Gw 50 Betriebs Und Installationsanleitung

Großwärmepumpe
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Leeren des Wasserkreislaufs
Lassen Sie das Wasser aus dem Heiz- oder Kühlsystem ab. Stellen Sie sicher, dass der gesamte
Wasserkreislauf entleert ist, um Frostschäden oder Korrosion nach der Außerbetriebnahme zu ver-
hindern.
Entsorgen Sie das Wasser gemäß den geltenden Umweltrichtlinien, insbesondere wenn es Chemi-
kalien oder Additive enthält.
Demontage
Zerlegen Sie die Wärmepumpe gemäß den Vorgaben des Herstellers in ihre einzelnen Baugruppen.
Beginnen Sie mit den äußeren Komponenten und fahren Sie mit den inneren Bauteilen fort.
Achten Sie darauf, dass keine Bauteile beschädigt werden, um eine fachgerechte Entsorgung oder
Wiederverwertung zu ermöglichen.

10.2 ENTSORGUNG

Nach der erfolgreichen Außerbetriebnahme muss die Wärmepumpe fachgerecht entsorgt werden. Es
ist wichtig, die folgenden Punkte zu beachten
10.2.1 KÄLTEMITTELENTSORGUNG
Das Kältemittel R290 muss von einem zertifizierten Fachbetrieb entsorgt oder recycelt werden. Die Ent-
sorgung von Kältemitteln unterliegt strengen Umweltauflagen, um das Austreten von gefährlichen Sub-
stanzen in die Umwelt zu verhindern.

10.2.2 ELEKTRONISCHE KOMPONENTEN

Elektronische Bauteile wie Steuerungen, Sensoren und Verdrahtungen fallen un-
ter die Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie) und müssen gesondert entsorgt
werden. Sie dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen an
zertifizierte Sammelstellen für Elektro- und Elektronikschrott übergeben werden.
Zur Kennzeichnugn erhält die Wärmepumpe das folgende Symbol gemäß gültiger
Richtlinie.

10.2.3 MECHANISCHE BAUTEILE

Metallische Bauteile wie der Verdichter, Wärmetauscher und Rohrleitungen können in vielen Fällen re-
cycelt werden. Führen Sie diese Teile einem geeigneten Metallrecyclingprozess zu.
Kunststoffteile wie das Gehäuse oder Abdeckungen sollten entsprechend der lokalen Vorschriften re-
cycelt oder umweltgerecht entsorgt werden.
Abbildung 4: Kennzeichnung gemäß Richtlinie 2012/19/EU
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