Inbetriebnahme
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Inbetriebnahme
3.1
Autorisiertes Personal
HINWEIS!
Die Inbetriebnahme durch den
Werkskundendienst ist mit der
Inbetriebnahmebereitschafts-Anzeige
rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor
dem gewünschten Termin, anzumelden.
GEFAHR!
Die Erstinbetriebnahme der BHKW-
Anlage darf nur von einer Fachfirma mit
speziell durch den BHKW-Hersteller für
diese Aufgaben unterwiesenem und
autorisiertem Personal ausgeführt
werden. Die Unfallverhütungsvorschriften
sind zu beachten!
HAFTUNG!
Die Erstinbetriebnahme der BHKW-
Anlage ist in Abstimmung mit dem
Anlagenersteller und dem
Anlagenbetreiber durchzuführen.
Bevollmächtigte Vertreter des
Anlagenerstellers und des
Anlagenbetreibers müssen bei der
Erstinbetriebnahme anwesend sein.
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●
Einbauüberprüfung und Inbetriebnahme dürfen nur
durch autorisiertes Personal ausgeführt werden.
●
Den Motor niemals trocken, d.h. nicht ohne
Schmieröl- oder Kühlmittelfüllung laufen lassen.
●
Beim Anlassen keine zusätzlichen Starthilfen
(z.B. Startpilot) verwenden.
●
Den unter Volllast laufenden Motor nicht sofort
abstellen, sondern ca. 5 Minuten unbelastet laufen
lassen, damit ein Temperaturausgleich
insbesondere am Abgasturbolader stattfinden
kann.
●
Niemals kalte Kühlflüssigkeit in einen überhitzten
Motor einfüllen!
●
Motoröl nicht über die max.-Kerbe am Messstab
einfüllen. Bei Nichtbeachtung können schwere
Motorschäden auftreten.
●
Stets dafür sorgen, dass die Kontroll- und
Überwachungsgeräte (Ladekontrolle, Öldruck,
Kühlmitteltemperatur) einwandfrei funktionieren.
●
Der gasförmige Brennstoff muss den
Mindestanforderungen gemäß Tab. 3 entsprechen.
Nur Betriebsstoffe entsprechend den Vorschriften
verwenden, anderenfalls erlischt die Hersteller-
Sachmängelhaftung!
Bedienungsanleitung Erdgas-BHKW-Module VITOBLOC 200