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digi-tech Miraval 4-MV1022-1 Bedienungsanleitung Seite 18

Funkprojektionswecker

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Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m
Elektro- und Elektronikgeräte.
Das Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m
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Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmepflichtig sind Fernabsatzhändler mit
einer Lagerfläche von mindestens 400 m
Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m
unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei
Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die
Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine Außenkante
mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu
befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart
bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den
Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der
jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Elektro- und Elektronikgeräte der Informations- und Kommunikationstechnik, wie zum
Beispiel Computer oder Smartphones, enthalten häufig personenbezogene Daten.
Verbraucher sind selbst dafür verantwortlich, diese vor der Abgabe der Geräte zu
löschen.
Verbraucher sind dazu angehalten, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu ergreifen.
In Bezug auf Elektro- und Elektronikgeräte sind das eine Verlängerung ihrer
Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger
gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung.
Entsorgung der Batterien
Dieses Symbol bedeutet, dass Batterien und Akkumulatoren nicht mit dem
normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sie sind gesetzlich dazu
verpflichtet, diese am Ende der Lebensdauer unentgeltlich zu einer öffentlich-
rechtlichen Sammelstelle oder bei den von Vertreibern eingerichteten Sammelstellen
zum Recycling abzugeben.
Batterien und Akkus, welche nicht vom Gerät fest umschlossen sind und
zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen getrennt und im entladenen
Zustand der vorgesehenen Entsorgung zugeführt werden. Die Wiederverwertung und
das Recycling von Altgeräten und Batterien ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz
unserer Umwelt. Bei einer unsachgemäßen Entsorgung können giftige Inhaltsstoffe in
die Umwelt gelangen, die gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere
und Pflanzen haben.
, sofern sie dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektro- und
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für Elektro- und Elektronikgeräte oder einer
. Generell haben Vertreiber die Pflicht, die
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für

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Diese Anleitung auch für:

Miraval 4-mv1022-3