Sicherheit
Personalanforderungen
–
Hohe Spannungen und
Ströme, die Funken her-
vorrufen können, sind
nicht erlaubt und müssen
vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
–
Elektromagnetische
Wellen im Bereich der
Frequenzen von 10
bis 3×10
12
Hz, wie sie
im Umkreis von Funk-
sendestellen oder Hoch-
frequenzgeneratoren auf-
treten können, sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Elektromagnetische
Wellen im Bereich der
Frequenzen von 3×10
bis 3×10
15
Hz, wie
sie als Strahlung von
Schutzsystemen oder
Komponenten (Lampen,
Lichtbögen, Laser) auf-
treten können, sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Vorrichtungen, die Strah-
lung fokussieren und
Partikel oder Oberflä-
chen zur Zündquelle
werden lassen, sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
14
4
11
RVM/UA-2 Modul ATEX Strömungswächter
–
Ionisierende Strahlung,
welche die Mindest-
zündtemperatur der
umgebenden explosions-
fähigen Atmosphäre
überschreitet, ist nicht
erlaubt und muss vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Ultraschallquellen, die
den beschallten Stoff
entzünden können, sind
nicht erlaubt und müssen
vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
–
Adiabatische Kompres-
sion und Stoßwellen
sind nicht erlaubt und
müssen vom Betreiber
ausgeschlossen werden.
–
Exotherme Reaktionen,
einschließlich der Selbst-
entzündung von Stäuben
sind nicht erlaubt und
müssen vom Betreiber
ausgeschlossen werden.
2.4 Personalanforde-
rungen
22.04.2025