Besondere Gefahren beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen > Gefahren beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
2.3.1 Gefahren beim Ein-
satz in explosions-
gefährdeten Berei-
chen
GEFAHR!
Lebensgefahr durch Explosi-
onen
–
Explosionsfähige Staub-/
Luft und hybride Gemi-
sche im Inneren des
Durchflussmessers / Strö-
mungswächters sind
nicht erlaubt und müssen
vom Betreiber ausge-
schlossen werden!
–
Staubablagerungen
innerhalb oder außerhalb
des Durchflussmessers /
Strömungswächters sind
nicht erlaubt und müssen
vom Betreiber ausge-
schlossen werden! Bei
der Reinigung dürfen
keine trockenen Tücher
verwendet werden!
–
Bei Gefährdungen durch
statische Elektrizität
müssen folgende Anfor-
derungen erfüllt werden:
–
Alle leitfähigen Teile,
die sich gefährlich
aufladen können,
müssen verbunden
und geerdet werden.
22.04.2025
RVM/UA-2 Modul ATEX Strömungswächter
–
Gefährliche Aufla-
dungen von nicht-
leitfähigen Teilen
und Stoffen, ein-
schließlich von Fest-
stoffen, Flüssigkeiten
und Stäuben müssen
vermieden werden.
–
Zündfähige Entla-
dungen müssen aus-
geschlossen werden.
–
Chemische Reaktionen,
Pyrolyse oder biologi-
sche Prozesse innerhalb
des Durchflussmessers /
Strömungswächters sind
nicht erlaubt und müssen
vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
–
Das Eindringen von
Fremdmaterialien, die
Funken erzeugen können,
ist nicht erlaubt und
muss vom Betreiber aus-
geschlossen werden.
–
Reibung, die örtliche
Erhitzung und Funkenbil-
dung verursachen kann,
ist nicht erlaubt und
muss vom Betreiber aus-
geschlossen werden!
–
Schlagvorgänge, bei
denen Materialien wie
Rost und Leichtmetalle
(z.B. Aluminium oder
Magnesium) beteiligt
sind, sind nicht erlaubt
und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
Sicherheit
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