Verhaltensregeln bei Gasgeruch einhalten
3 Verhaltensregeln bei Gasgeruch einhalten
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GEFAHR
Erstickungs- und Explosionsgefahr durch austretendes
Gas
Verhaltensregeln bei Gasgeruch einhalten.
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Ruhe bewahren.
•
Fenster und Türen öffnen und Räume lüften.
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Räume mit Gasgeruch meiden.
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Nicht rauchen.
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Keine Flammen entzünden. Flammen löschen.
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Keine Funken erzeugen. Keine Schalter betätigen, keine
elektrischen Geräte bedienen und keine Telefone verwenden.
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Mobiltelefon- und Funkgeräte aus dem Gefahrenbereich
entfernen.
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Gas-Absperrhähne am Gaszähler, an der Hauptzufuhr und wenn
möglich an den Geräten schließen.
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Andere Personen im Gebäude warnen. Rufen und klopfen, nicht
klingeln.
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Gebäude verlassen und Betreten durch Dritte verhindern.
– Bereitschaftsdienst des Gasversorgers benachrichtigen.
– Schäden an der Gasanlage nicht eigenständig beseitigen.
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Sicherheitsbestimmungen des Gasversorgers beachten.
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Von außerhalb des Gebäudes jeweiligen Zuständigen
benachrichtigen:
– Bei Gasgeruch ausgehend vom Gerät Kundendienst
benachrichtigen.
– Bei nicht sofort lokalisierbarer Quelle des Gasgeruches
Gasversorger benachrichtigen.
– Bei hörbarem Ausströmen von Gas unverzüglich Gebäude
verlassen, Betreten durch Dritte verhindern und Feuerwehr,
Polizei und Gasversorger benachrichtigen.
– Bei Gasgeruch aus nicht zugänglichen Räumen Feuerwehr
bzw. Polizei und Gasversorger benachrichtigen.
Bedienungsanleitung