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Bestimmungsgemäße Verwendung; Verpflichtungen Des Betreibers - Finkbeiner FHB 3000 Betriebsanleitung

Elektrohydraulische mobile hebebühne für fahrzeuge mit seitlichen hubarmen und gelenkarmen als lastaufnahmemittel
Inhaltsverzeichnis

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2.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Hebebühne dient ausschließlich zum Heben von Fahrzeugen.
Die Hebebühne ist geeignet zum Arbeiten unter der angehobenen Last.
Die Hebebühne ist nicht eingerichtet für die Personenbeförderung.
Die Hebebühne in Standardausführung ist nicht geeignet für den dauerhaften Einsatz im Freien, in
feuchten Umgebungen oder im Waschbereich. Die angegebene elektrische IP- Schutzart ist zu
beachten.
Der zulässige Temperaturbereich für den Betrieb der Hebebühne ist zu beachten.
Die Hebebühne ist nicht geeignet für den Einsatz mit ätzenden oder aggressiven Stoffen.
Die Hebebühne ist nicht geeignet für den Betrieb in explosionsgefährdeten Betriebsstätten.
Die für den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften sind zu beachten.
Eine andere oder über den beschriebenen Zweck hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß.

2.3 Verpflichtungen des Betreibers

Hebebühne nur betreiben, wenn diese sich in sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befin-
det.
Beschädigungen vermeiden bzw. sofort abstellen.
Vorgeschriebene Intervalle für wiederkehrende Wartungen und Prüfungen einhalten.
Reparaturen und Wartungsarbeiten nur von qualifiziertem Personal durchführen lassen.
Nur Original- Ersatzteile verwenden.
Bedienung nur durch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Bedienung nur durch Personen, die mit der Betriebsanleitung und der Bedienung vertraut sind.
Regelmäßige Überwachung des Bedienpersonals auf Sicherheits- und Gefahrenbewusstsein.
Sicherheits- und Hinweisschilder beachten, in lesbarem Zustand halten, bei Bedarf erneuern.
Regelmäßige Prüfung der Hebebühne durch einen Sachkundigen (länderspezifisch):
Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende
Kenntnisse auf dem Gebiet der Hebebühnen haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeits-
schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik
soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand von Hebebühnen beurteilen können.
Sicherheit
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PB-BA-FHB3000-105DE
20.10.2011

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