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Allgemein; Übernahme Der Hebebühne; Gewährleistung Und Haftung; Umweltschutz - Finkbeiner FHB 3000 Betriebsanleitung

Elektrohydraulische mobile hebebühne für fahrzeuge mit seitlichen hubarmen und gelenkarmen als lastaufnahmemittel
Inhaltsverzeichnis

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Allgemein

1 Allgemein
FINKBEINER- Produkte basieren auf jahrzehntelanger Erfahrung in der Herstellung von Hebebühnen.
Modernste Verfahren in den Bereichen Konstruktion, Fertigung und Qualitätssicherung gewährleisten
höchste Zuverlässigkeit und Langlebigkeit.
1.1 Übernahme der Hebebühne
Bevor die Hebebühne das Werk verlässt, wird sie einer sorgfältigen Kontrolle unterzogen.
Um späteren Reklamationen vorzubeugen, bitten wir den Kunden, den Zustand der gelieferten Hebe-
bühne und die Vollständigkeit der Lieferung genau zu überprüfen.
1.2 Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten unsere „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen". Gewährleistungs- und
Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind insbesondere ausgeschlossen, wenn sie
auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung.
Betreiben bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß angebrachten oder
nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen.
Eigenmächtige bauliche Veränderungen.
Eigenmächtiges Verändern eingestellter Parameter (z.B. Druckbegrenzungsventile).
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
Nichtverwendung von Original- Ersatzteilen des Herstellers.
Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.

1.3 Umweltschutz

Die Hebebühne ist mit Hydrauliköl befüllt. Im Falle eines Defektes kann dieses auslaufen. Es ist darauf
zu achten, dass dieses nicht in den Wasserkreislauf geraten kann.
Der Betreiber der Hebebühne ist entsprechend der im Betreiberland geltenden Gesetze und Verord-
nungen verantwortlich für die Entsorgung der Abfallprodukte (Verpackungsmaterial, Öle).

1.4 Entsorgung

Der Betreiber der Hebebühne ist nach Ablauf der Lebensdauer für die vollständige Demontage und
Entsorgung der Hebebühne entsprechend der im Betreiberland geltenden Gesetze und Verordnungen
verantwortlich.

1.5 Ursprung, Schutzrechte

1.5.1 Made in Germany

Ursprungsland der Hebebühne ist die Bundesrepublik Deutschland
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PB-BA-FHB3000-105DE
20.10.2011

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