• Bis zur vollständigen Aufstellung des Pavillons die Schrauben
zunächst nur handfest anziehen und erst nach Abschluss
der Montage ganz festziehen.
• Wenn starker Wind und/oder starker Regen zu erwarten sind/ist
und der Pavillon mit Bodenankern befestigt ist, muss er mit
Seilen und Pfählen verstärkt werden.
WARNHINWEIS!
Wenn die Vorschriften nicht befolgt werden, kann ein Unfall
zu gravierenden Verletzungen oder Sachschäden führen.
WARTUNG UND PFLEGE
•
Kontrolliere den Pavillon regelmäßig auf Zeichen von Instabilität und Verschleiß.
Verwende den Pavillon nicht, wenn er beschädigt ist oder Zeichen von Instabilität
aufweist. Ziehe regelmäßig die Schrauben des Pavillons nach, um dessen Stabilität
zu gewährleisten.
•
Reinige den Pavillon, indem du ihn mit einem weichen, feuchten Tuch abwischst.
Verwende keine aggressiven Reinigungsmittel zur Reinigung des Pavillons. Mit
einem trockenen Tuch nachwischen.
•
Zur Reinigung der Dachbahn ein weiches, feuchtes Tuch benutzen. Verwende
keinen Hochdruckreiniger.
•
Der Pavillon hat eine Schutzschicht, die ihn vor Korrosion schützt. Sollte die Oberfl
ächenschicht beschädigt werden, besteht die Gefahr von Oberfl ächenrost. Sobald
sich Oberfl ächenrost am Rahmen bildet, ist es wichtig, dass dieser unmittelbar
beseitigt wird, um eine Ausbreitung zu verhindern. Das Dachtuch abnehmen, die
betroff ene Oberfl äche mit einem Rostentferner reinigen. Lackiere danach die
Oberfl äche mit einer deckenden Farbe.
•
Wende dich an einen Fachhändler, wenn du Hilfe bei der richtigen Produktwahl benötigst.
•
Im Herbst und Winter muss der Pavillon abgebaut und im Innenbereich aufbewahrt
werden.
•
Die Dachbahn ist nicht für eine chemische Reinigung oder eine
Maschinenwäsche geeignet.
AUFBEWAHRUNG
•
Soll der Pavillon zur Einlagerung abgebaut werden, müssen die Dachbahn und alle
anderen Oberfl ächen abgewischt und an einem trockenen Ort gelagert werden.
•
Bewahre den Pavillon am besten in der Originalverpackung auf.
REKLAMATIONSRECHT
Nach geltendem Recht wird das Gerät bei Reklamation in die Verkaufsstelle zurück-
gebracht. Der Originalbeleg muss beigefügt werden. Für Schäden, die durch nicht
bestimmungs- und unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, ist der Käufer
verantwortlich. In diesen Fällen verliert das Reklamationsrecht seine Gültigkeit.
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