2.1 Zulassung / Führerschein
In einigen Ländern kann eine Zulassung oder ein Führer-
schein für den Betrieb des SEABOB Rescue erforderlich
sein. Informieren Sie sich deshalb vor Inbetriebnahme
des SEABOB Rescue stets über die für Sie geltenden ört-
lichen gesetzlichen Bestimmungen. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass jeder Betreiber vor Benutzung
des SEABOB Rescue die länderspezifischen Gegebenheiten
prüfen muss. Hierfür kann der Hersteller naturgemäß keine
Verantwortung übernehmen.
2.2 Einsatzort
Der SEABOB Rescue sollte möglichst in geschützten Ge-
wässern benutzt werden. Als geschützte Gewässer gelten
küstennahe Gewässer, kleine Buchten, kleine Seen, schmale
Flüsse und Kanäle, bei denen Wetterverhältnisse mit einer
Windstärke bis einschließlich 4 und signifikanten Wellenhö-
hen bis einschließlich 0,3 m und gelegentlich Wellenhöhen
von höchstens 0,5 m, beispielsweise aufgrund vorbeifah-
render Schiffe, auftreten können. Ist ein Einsatz in nicht
geschützten Gewässern erforderlich, lassen Sie besondere
Vorsicht walten, um sich und andere nicht zu verletzen. Ver-
letzungsgefahr! Trennen Sie sich im Notfall vom SEABOB
Rescue, um sich in Sicherheit zu bringen.
Häufig kann der SEABOB Rescue auch dort eingesetzt
werden, wo der Betrieb von Wasserfahrzeugen mit
Verbrennungsmotor verboten ist. Nicht gestattet ist der
Einsatz des SEABOB Rescue, wenn lokale Gesetze, Gemein-
deverordnungen, Naturschutzbestimmungen oder an-
dere Regelungen den Betrieb von Wasserfahrzeugen
mit Elektroantrieb oder von Wasserfahrzeugen generell
untersagen. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt die
lokalen Bestimmungen und informieren Sie sich gegebe-
nenfalls bei den zuständigen Behörden vor Ort.