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BeF Home BLANZEK B 520 H Serie Aufstellungs- Und Bedienungsanleitung Seite 4

Kamineisatz

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(Rückwand und gegebenfalls Seitenwand) errichtet werden. Die Vormauerung muss bis zur Dämmschicht
und der zu schützenden Gebäudewand errichtet werden, mindestens aber 20 cm über das Verbindungsstück (Abgasrohr)
hinausragen. Auf die Vormauerung kann verzichtet werden, wenn die Gebäudewand mindestens
10 cm dick ist und aus nicht brennbaren Bauteilen besteht und keine tragende Stahlbetonwand ist.
2. Zimmerdecke über dem Heizeinsatz (Vormauerungsersatz): reicht der Hohlraum bzw. die Verkleidung
über dem Kamineinsatz bis zur Zimmerdecke, so muss diese geschützt werden, wenn sie aus brennbaren
Materialien besteht oder als tragendes Element dient. Der Schutz besteht aus einer mindestens 6 cm
(besser 10 cm) dicken Wärmedämmschicht (Dämmstoffkennziffer: 12.07.21.75.11 nach AGI Q 132).
Empfohlen wird diese Schutzmaßnahme als tragfähige Zwischendecke (z.B. aus Blech) mit darüber
angeordneter Wärmedämmschicht.
3. Wärmedämmung: Konvektionsmantel und Konvenktionshaube (äußere Gerätekontur) müssen
mit einer Wärmedämmschicht allseitig verkleidet werden. (Wärmedämmplatten aus Kalziumsilikatleichtplatten , oder andere mit
identischen Eigenschaften.) Die Wärmedämmung muss fugenlos stoßend und an den Seiten überlappend angeordnet werden.
Sofern diese Dämmplatten nicht von Wänden, Verkleidungen oder angrenzenden Platten gehalten werden, sind sie im Abstand
von etwa 30 cm zu befestigen. Die raumseitige Verkleidung (Schürze) braucht nicht wärmegedämmt zu werden, wenn der
Heizeinsatz so beschaffen ist, dass sich die freien Oberflächen der Nischen für die Brennstofflagerung höchstens auf 85º C
erwärmen können. Bei Oberflächen aus mineralischen Baustoffen, ausgenommen Flächen, auf denen Gegenstände abgestellt
werden können, tritt an der Stelle des Wertes über 85ºC der Wert 120ºC. Die Wärmedämmschichten aus Mineralwolle oder
Vergleichbares müssen zum Aufstellraum und Konvenktionsluftraum hin als Schutz vor Faserflug dicht verkleidet werden.
Zulässiges Wärmedämm- und Vormauerungsmaterial (Mindestanforderungen):
1. Dämmstoffe: Dämmstoffe nach AGI Arbeitsblatt Q 132: 12.07.21.70.09 ( - Dämmstoffkennziffer)
Dies bedeutet: Dämmstoffgruppe 12, Art Steinwolle,
Lieferform Gruppe 07, Form: Platten,
Wärmeleitfähigkeit Gruppe 21, Lieferform: G.- Kurve 2
Obere Anwendungsgrenztemperatur Gruppe 70
entspricht 700ºC
Nennrohdichte Gruppe 9 entspricht 90 kg/m³
2. Vormauerung: Mauerziegel nach DIN 105 Teil 1 und Teil 3
Mauersteine nach DIN 106 Teil 1, DIN 4163, DIN
18151 oder DIN 18152
Wandbauplatten nach DIN 18162 oder DIN 18163
3. Alternative Vormauerung und Dämmstoffmaterialien:
Diese besitzen die Zulassung des Deutschen Instituts
für Bautechnik, Berlin (DIBt).
Sie erfüllen auch meistens die Anforderung an
Wärmedämmung und Vormauerung in einem
Baustoff. Erfragen Sie näheres zu diesen Baustoffen
im Fachhandel.
Kamineinsatz anschließen:
Danach kann der Kamineinsatz angerückt und mit den
Verbindungsstücken am Schornstein angeschlossen werden.
Der Kaminanschluss ist ordnungsgemäß nach DIN 18160 Teil 1 und
Teil 2 auszuführen (siehe Abschnitt Verbindungsstück).
Bei der Blanzek V 520 H, Heizeinlage, wo keine Drosselklappe im
Anschlussstutzen eingebaut ist, ist es notwendig, dass zwischen die
Heizeinlage (1) und Verbindungsstück (2)
ein Teil mit der Drosselklappe (3) eingesetzt wird. Diesen muss man
gegen Verdrehung oder Verrutschen mit einer Schraube oder einem
Bolzen sichern. Durch die Kaminverkleidung wird eine Durführung (4)
mit einer Drosselklappenwelle montiert. Auf der Stirnseite dieser
Vorrichtung müssen die Stellungen "OFFEN" und
"GESCHLOSSEN" ersichtlich sein. Die Welle muss ganz frei
beweglich sein, darf nicht blockiert werden.
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Firma:
BeF Home, s.r.o.
Vydání:
3
Strana 4 (celkem 8)
Platí od: 9. 7. 2007

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Diese Anleitung auch für:

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