AUFSTELLUNG- UND BEDIENUNGSANLEITUNG FÜR BLANZEK
KAMINEINSÄTZE NACH DIN 13229-1 UND -2
Wichtige Hinweise:
- Informieren Sie Ihren Bezirkschornsteinfeger bzw. Bezirkskaminkehrermeister!
- Lesen Sie die Aufstellungs- und Bedienungsanleitung bitte vollständig durch!
- Beachten Sie die darin enthaltenen Vorschriften und Hinweise beim Aufbau
und Bedienung des Kamineinsatzes!
- Bei der Installation und Betrieb der Feuerstätte sind nationale und örtliche Bestimmungen zu erfüllen!
- Bewahren Sie diese Anleitung auf!
- Das beiliegende Geräteblatt ist Bestandteil dieser Aufstellungs- und Bedienungsanleitung.
- Beachten Sie unbedingt die Fachregeln des Kachelofen- und Luftheizungsbauer-Handwerks "Richtlinien für
den Bau von offenen Kaminen".
Offener Kamin DIN 13229-A
Herzlichen Glückwunsch! Sie sind Besitzer eines Blanzek Kamineinsatzes, eines Qualitätsproduktes.
Bitte lesen Sie diese Bedienungsanleitung sorgfältig durch. Sie werden darin über Funktion und Handhabung Ihres Kamins
informiert, dadurch erhöhen Sie den Gebrauchswert des Gerätes und verlängern seine
Lebensdauer, zusätzlich können Sie durch richtiges Heizen Brennstoff sparen und die Umwelt schonen.
Das beiliegende Geräteblatt ist Bestandteil dieser Bedienungsanleitung.
Bewahren Sie diese Anleitung mit dem Geräteblatt gut auf, somit können Sie sich am Anfang jeder Heizperiode erneut mit der
ordnungsgemäßen Bedienung Ihres Kamins vertraut machen.
Garantie auf unsere Produkte können wir nur dann gewähren, wenn Sie die nachfolgenden Richtlinien dieser Aufstellungs- und
Bedienungsanleitung einhalten.
Grundsätzliche Anforderung:
- Es ist sicherzustellen, dass der gesamte Aufbau, also auch Verbindungsstücke und Schornstein, betriebs- und brandsicher ist
und mühelos gereinigt werden kann!
Aufstellungsort:
-Kamineinsätze dürfen nur in Räumen und an Stellen aufgestellt werden, bei denen nach Lage, baulichen Umständen und
Nutzungsart keine Gefahren entstehen. Im Einbaubereich des verkleideten Heizeinsatzes dürfen in Wänden und Decken keine
elektrischen Leitungen vorhanden sein. Insbesondere muss den Aufstellungsräumen genügend Verbrennungsluft zuströmen.
Die Grundfläche des Aufstellungsraumes muss so gestaltet und so groß sein, daß die Feuerstätte ordnungsgemäß betrieben
werden kann.
-Kamineinsätze dürfen nicht aufgestellt werden in: Treppenräumen (außer in Wohngebäuden mit nicht mehr als
zwei Wohnungen); allgemein zugänglichen Fluren; Räumen in denen leicht entzündliche oder explosionfähige Stoffe oder
Gemische in solcher Menge verarbeitet, gelagert oder hergestellt werden, dass durch eine Entzündung
oder Explosion Gefahren entstehen; Räumen oder Wohnungen, die durch Lüftungsanlagen oder Warmluftheizungsanlagen mit
Hilfe von Ventilatorem entlüftet werden, es sei denn, die gefahrlose Funktion
des offenen Kamins ist sichergestellt (Der Betrieb von offenen Kaminen wird nicht gefährdet, wenn die Anlagen nur Luft
innerhalb eines Raumes umwälzen, die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck
im Aufstellraum selbsttätig und zuverlässig verhindern oder die für die Kamineinsätze erforderlichen
Verbrennungsluftvolumenströme und die Volumenströme der Entlüftungsanlagen trotz Verstellung oder Entfernung leicht
zugänglichen Regeleinrichtungen von Entlüftungsanlagen insgesamt keinen größeren Unterdruck in den Aufstellräumen der
Kamineinsätze und den Räumen des Lüftungsverbundes als 4 Pa
bedingen.
Raumheizvermögen nach DIN 18893:
Beachten Sie dazu die Angaben auf dem Geräteblatt.
Die Werte beziehen sich auf Räume, die nicht der Wärmeschutzverordnung entsprechen. Für Räume mit einem Rauminhalt über
200m³ muss eine Wärmebedarfsrechnung nach DIN 4701 durchgeführt werden.
Verbrennungsluftversorgung:
Es muss sichergestellt werden, dass der Feuerstätte mindestens 360m³/h Verbrennungsluft je m² Feuerraumöffnung von außen
zuströmen kann. Befragen Sie Ihren Bezirkschornsteinfegermeister bzw. Ihren Bezirkskaminkehrermeister.
___________________________________________________________________________________________________________________
Firma:
BeF Home, s.r.o.
Vydání:
3
Strana 1 (celkem 8)
Platí od: 9. 7. 2007