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Gastransport; Transportvorschrift; Entsorgung - Sortimo Fr5 Gebrauchsanleitung

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Gastransport

Erstickungs-/Explosionsgefahr
Gefahr!
Das Mitführen von Gasflaschen ohne die vorgeschriebene Be- und Entlüftungseinrichtung, kann
bei Austreten von Gas im Laderaum zur Erstickung, Vergiftung oder Explosion führen!
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften müssen Fahrzeuge, die Gasflaschen
transportieren, mit einer Be- und Entlüftungseinrichtung ausgerüstet sein.
Es dürfen keine Gasflaschen transportiert werden, wenn im Werkstattwagen keine Be-
und Entlüftungseinrichtung verbaut ist, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Der Gesetzgeber fordert bei Transport von Gasflaschen eine Fahrzeugbelüftung.
Die Be- und Entlüftung dürfen nicht (auch nicht zeitweise) zugestellt werden, oder durch andere
Maßnahmen verschlossen werden! Es besteht Explosions- und Erstickungsgefahr!

Transportvorschrift

Die Produkte werden in einer sachgerechten Verpackung angeliefert und sind bei Erhalt sofort auf
äußerliche erkennbare Transportschäden zu prüfen.
Reklamationen sind unverzüglich an den Frachtführer zu richten.
Verpackungsmaterial nach örtlichen / nationalen Vorschriften entsorgen.

Entsorgung

Die Sortimo Fahrzeugeinrichtung „FR5" besteht aus recycelbaren Materialien wie Aluminium, Stahl
oder hochwertigen Kunststoffen. Die Fahrzeugeinrichtung kann am Ende des Anwenderzyklus
umweltschonend wiederverwertet werden.
Entsorgen Sie die Fahrzeugeinrichtung nach örtlichen / nationalen Vorschriften, oder direkte
Abgabe an den Hersteller.
© Sortimo International GmbH
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