Gastransport
Erstickungs-/Explosionsgefahr
Gefahr!
Das Mitführen von Gasflaschen ohne die vorgeschriebene Be- und Entlüftungseinrichtung, kann
bei Austreten von Gas im Laderaum zur Erstickung, Vergiftung oder Explosion führen!
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Gemäß den gesetzlichen Vorschriften müssen Fahrzeuge, die Gasflaschen
transportieren, mit einer Be- und Entlüftungseinrichtung ausgerüstet sein.
Es dürfen keine Gasflaschen transportiert werden, wenn im Werkstattwagen keine Be-
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und Entlüftungseinrichtung verbaut ist, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Der Gesetzgeber fordert bei Transport von Gasflaschen eine Fahrzeugbelüftung.
Die Be- und Entlüftung dürfen nicht (auch nicht zeitweise) zugestellt werden, oder durch andere
Maßnahmen verschlossen werden! Es besteht Explosions- und Erstickungsgefahr!
Transportvorschrift
Die Produkte werden in einer sachgerechten Verpackung angeliefert und sind bei Erhalt sofort auf
äußerliche erkennbare Transportschäden zu prüfen.
Reklamationen sind unverzüglich an den Frachtführer zu richten.
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Verpackungsmaterial nach örtlichen / nationalen Vorschriften entsorgen.
Entsorgung
Die Sortimo Fahrzeugeinrichtung „FR5" besteht aus recycelbaren Materialien wie Aluminium, Stahl
oder hochwertigen Kunststoffen. Die Fahrzeugeinrichtung kann am Ende des Anwenderzyklus
umweltschonend wiederverwertet werden.
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Entsorgen Sie die Fahrzeugeinrichtung nach örtlichen / nationalen Vorschriften, oder direkte
Abgabe an den Hersteller.
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