Verwenden eines USB-Geräts USB (Universal Serial Bus) ist eine Hardwareschnittstelle zum Anschließen eines optionalen externen USB-Geräts, z. B. Tastatur, Maus, Laufwerk, Drucker, Scanner oder Hub, an den Computer oder an ein optionales Dockingprodukt. Mit einem Hub lassen sich zusätzliche USB-Anschlüsse zum System hinzufügen.
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Verwenden eines USB-Geräts ✎ Möglicherweise unterscheidet sich Ihr Computer optisch leicht von der Abbildung in diesem Kapitel. 1–2 Externe Geräte...
Verwenden eines USB-Geräts Anschließen eines USB-Geräts ACHTUNG: Üben Sie beim Anschließen von USB-Geräten nur Ä minimalen Druck aus, um die Anschlüsse nicht zu beschädigen. Um ein USB-Gerät am Computer anzuschließen, schließen Sie das USB-Kabel des Geräts am USB-Anschluss an. Ein akustisches Signal des Betriebssystems zeigt an, dass ein Gerät erkannt wurde.
Verwenden eines USB-Geräts Deaktivieren eines USB-Geräts ACHTUNG: Um einen Datenverlust oder eine Systemblockierung zu Ä vermeiden, müssen Sie das USB-Gerät deaktivieren, bevor Sie es entfernen. So deaktivieren Sie ein USB-Gerät: 1. Führen Sie einen Doppelklick auf dem Symbol Hardware sicher entfernen im Infobereich (außen rechts in der Taskleiste) aus.
Verwenden eines USB-Geräts Betriebssystemunabhängige USB-Unterstützung Die betriebssystemunabhängige USB-Unterstützung ist standardmäßig aktiviert und ermöglicht Folgendes: ■ Verwenden einer USB-Tastatur oder -Maus oder eines USB-Hubs an einem USB-Anschluss des Computers während des Startvorgangs oder in einer Anwendung oder einem Utility, die nicht unter Microsoft® Windows® ausgeführt werden.
Verwenden des Dockinganschlusses Über den Dockinganschluss an der Unterseite des Computers können Sie den Computer mit einem optionalen Dockingprodukt verbinden. An einem optionalen Dockingprodukt befinden sich weitere Schnittstellen und Anschlüsse, die mit dem Computer verwendet werden können. ✎ Möglicherweise unterscheidet sich Ihr Computer optisch leicht von der Abbildung in diesem Kapitel.
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Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HP beruhen, bleibt hierdurch unberührt. Ebenso bleibt hierdurch die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch HP oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HP beruht, unberührt.