Allgemeine Sicherheitsvorschriften
Allgemeine Ausführungen
Alle Sicherheitshinweise (siehe auch Piktogrammerklärungen im Vorwort) sind zu lesen und zu be-
achten (sollten Unklarheiten bestehen, sind diese vor der Inbetriebnahme zu beseitigen), da sonst :
* Gefahr für Leib und Leben des Benutzers
* Beeinträchtigung der Maschine und anderer Sachwerte
drohen.
Neben der Bedienungsanleitung und den im Verwenderland und an der Einsatzstelle geltenden verbindlichen
Regelungen zur Unfallverhütung sind auch die anerkannten fachtechnischen Regeln für Sicherheit und fachge-
rechtes Arbeiten zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Bodenverdichter dürfen nur bestimmungsgemäß unter Berücksichtigung der Bedienungs- und Wartungs-
anleitung, den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln und den
länderspezifischen Bestimmungen betrieben werden.
Als bestimmungsgemäße Verwendung gelten die Verdichtung von:
- Sand,
- Kies,
- Schotter
- teilbindiges Mischmaterial
- Betonsteinpflaster
Jeder andere Einsatz des Bodenverdichters gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist ein ausschließlich durch den
Betreiber zu verantwortender Sachverhalt.
Fahrerlaubnis
Zum Führen von Bodenverdichtern dürfen nur geeignete, mindestens 18 Jahre alte Personen bestimmt werden.
Sie müssen vorher vom Betreiber oder seinem Beauftragten im Führen und Warten unterwiesen worden sein.
Schutzausrüstung
Bei den in dieser Bedienungs- und Wartungsanleitung beschriebenen Bodenverdichtern ist die Überschreitung
des zulässigen Beurteilungs-Schallpegels von 90 dB(A) möglich. Auf Grund der Unfallverhütungsvorschrift
"Lärm" (VBG 121) sind bei Beurteilungs-Schallpegeln von 90 dB(A) und mehr von den Beschäftigten persönliche
Schallschutzmittel zu tragen.
Zur weiteren Schutzausrüstung gehören Schutzhelm und Sicherheitsschuhe.
EG-Maschinenrichtlinie, prEN500-1, EN292
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CR8-HD