E. ENTSORGUNG
Gemäß Artikel 26 des Gesetzeserlasses Nr. 49 vom 14. März
2014 zur Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte (WEEE) zeigt das Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkt oder seiner
Verpackung an, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt von
anderen Abfällen zur Behandlung und zum Recycling entsorgt werden muss.
Wenn diese Produkte das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, können
sie kostenlos in den dafür vorgesehenen kommunalen Sammelstellen
für Elektro- und Elektronik-Altgeräte entsorgt oder den Händlern unter
folgenden Bedingungen zurückgegeben werden:
-Sehr kleine Produkte, d.h. Geräte mit einer maximalen äußeren Abmessung
von 25 cm, können ohne Kaufverpflichtung an Händler zurückgegeben
werden, deren Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mehr
als 400 m² beträgt. Händler mit kleineren Verkaufsflächen sind nicht
verpflichtet, an diesem System teilzunehmen.
-Produkte mit einer Größe über 25 cm können Händlern im Rahmen einer
„eins zu eins"-Vereinbarung zurückgegeben werden, d.h. der Händler muss
das Produkt nur im Austausch gegen den Kauf eines neuen, gleichwertigen
Produkts annehmen.
Die getrennte Sammlung und anschließende Verarbeitung der Produkte
zur Wiederverwertung, Behandlung und umweltfreundlichen Entsorgung
tragen dazu bei, potenziell schädliche Auswirkungen auf die Umwelt
und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und erleichtern die
Wiederverwendung/Recycling
Materialien. Nutzer, die Produkte unsachgemäß entsorgen, unterliegen den
in den geltenden Gesetzen vorgesehenen Sanktionen.
Wir erklären, dass das gelieferte Produkt der Richtlinie RoHS 2011/65/EU
entspricht, die durch die Richtlinie 2015/863/EU (RoHS3) zur Beschränkung
der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe geändert wurde.
der
in
den
Produkten
35
enthaltenen
DE