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Einsatz In Geschlossenen Räumen; Arbeitsunterbrechung; Wartung, Instandsetzung - Rubag 4 R 2202 Rh Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis
Sicherheit und Unfallverhütung
2.10
Einsatz in geschlossenen Räumen
Werden Baumaschinen in geschlossenen Räumen eingesetzt, sind diese Räume ausreichend zu belüften
und die gesonderten Vorschriften zu befolgen.
2.11

Arbeitsunterbrechung

Vor Arbeitspausen und Arbeitsschluss hat der Fahrer die Maschine auf tragfähigem und möglichst ebenem
Untergrund abzustellen und zuverlässig gegen unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern.
Baumaschinen dürfen nur dort abgestellt werden, wo sie kein Hindernis z.B. für den öffentlichen Strassen-
oder Baustellenverkehr darstellen. Gegebenenfalls sind sie durch Warneinrichtungen zu sichern.
Vor dem Verlassen des Bedienungsstandes hat der Fahrer alle Bedienungseinrichtungen in Nullstellung zu
bringen, die Kippmulde abzusenken, die Hydraulik zu entlasten und die Bremse festzustellen.
Entfernt sich der Fahrer von der Maschine, hat er vorher den Motor abzustellen und gegen unbefugtes In-
gangsetzen zu sichern. (z.B. Zündschlüssel abziehen).
2.12

Wartung, Instandsetzung

Baumaschinen dürfen nur unter Leitung einer vom Unternehmer bestimmten, geeigneten Person und un-
ter Beachtung der Betriebsanleitung des Herstellers gewartet oder repariert werden.
Arbeiten z.B. an
• Bremsanlagen
• Lenkanlagen
• Hydraulikanlagen und Elektroanlagen
des RUBAG Allrad-Dumpers dürfen nur von hierfür ausgebildetem Fachpersonal ausgeführt werden.
Die Standsicherheit muss bei allen Arbeiten an der Maschine jederzeit gewährleistet sein.
Die Kippmulde ist durch Absetzen auf den Auflagebock oder gleichwertige Massnahmen, z.B. Zylinderstüt-
zen, Stützböcke, gegen Bewegung zu sichern. Bei laufendem Motor darf der ungesicherte Knickbereich
vom knickgelenkten Dumper nicht betreten werden.
Zum Aufbocken der Maschine sind Hubgeräte so anzusetzen, dass ein Abrutschen verhindert wird. Schräg-
stellungen der Heber oder deren schräges Ansetzen ist zu vermeiden.
Angehobene Maschinen sind durch Unterbauen, z.B. mit Kreuzstapeln aus Bohlen oder Kanthölzern oder
Abstützböcken, zu sichern.
Vor allen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten ist der Antriebsmotor stillzusetzen. Von dieser Forderung
darf nur bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten abgewichen werden, die ohne Antrieb nicht durchge-
führt werden können.
Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Hydraulikanlage ist diese drucklos zu machen.
21. Juli 2011
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