b) Von nicht autorisierten Werkstätten durchgeführte Reparaturen
oder das Öffnen des Heizkörpers durch nicht autorisierte Personen.
c) Unvorhersehbare Unfälle außerhalb der Kontrolle von ROINTE
wie Blitzeinschläge, Feuer, Überschwemmungen, öffentliche
Unruhe usw.
5.3.3. Im Rahmen der Garantie durchgeführte Reparaturen oder
Austausche führen nicht zur Verlängerung oder Zurücksetzung
des Garantiezeitraums.
5.3.4. Reparaturen und Austausche im Rahmen der Garantie
erfolgen mit wiederaufgearbeiteten, funktional gleichwertigen
Einheiten. Die entfernten defekten Teile und Komponenten gehen
in das Eigentum von ROINTE über.
5.4. Der technische Kundendienst von Rointe ist Ihnen gerne beim
Kauf von Ersatzteilen nach Ablauf des Garantiezeitraums behilflich.
5.5. Diese Garantie beeinträchtigt weder die in der geltenden
nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Rechte des Käufers noch
die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Rechte des Käufers
gegenüber dem Vertreiber oder Installateur.
5.6. Liegt kein entsprechender Schutz durch die geltende nationale
Gesetzgebung vor, ist die vorliegende Garantie der einzige
Käuferschutz.
ROINTE, seine Niederlassungen sowie seine Vertreiber und
Installateure übernehmen keine Verantwortung für fahrlässige oder
unbeabsichtigte Schäden, die sich aus der Missachtung der mit
diesem Produkt verbundenen Bestimmungen ergeben.
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