11. Lizenzrechte der US-Behörden. Software, die den US-Behörden
gemäß Anfragen bereitgestellt wird, die ab dem 1. Dezember 1995
ausgegeben wurden, wird mit den in diesem Vertrag erläuterten
gewerblichen Lizenzrechten und -einschränkungen bereitgestellt. Software,
die den US-Behörden gemäß Anfragen bereitgestellt wird, die vor dem
1. Dezember 1995 ausgegeben wurden, wird mit "eingeschränkten
Rechten" gemäß FAR, 48 CFR 52.227-14 (JUNI 1987) oder DFAR,
48 CFR 252.227-7013 (OKT. 1988) bereitgestellt, soweit anwendbar.
12. Einhaltung der Gesetze; Ausfuhrbeschränkungen. Sie halten alle
anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze, Regeln und
Vorschriften, die für die Software und Ihre Nutzung der Software gelten,
ein, einschließlich der US Export Administration Regulations sowie der von
den US- und anderen Behörden erlassenen Einschränkungen hinsichtlich
Endverbraucher, Endverwendung und Bestimmungsort. Sie erkennen an,
dass die Software aus den USA stammt und den Exportgesetzen der USA
unterworfen ist.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Dieser Vertrag wird nach
dem Gesetz des US-Bundesstaats New York ausgelegt und geregelt, unter
Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Jede Partei stimmt der
ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand der Staats- und
Bundesgerichte des US-Bundesstaats New York für alle Streitfälle,
Forderungen und Klagen zu, die sich aus oder in Zusammenhang mit der
Software und diesem Vertrag ergeben. Das Übereinkommen der Vereinten
Nationen zu Verträgen über den internationalen Warenkauf gilt für diesen
Vertrag nicht. Wenn Sie, ungeachtet der oben aufgeführten Bestimmungen
des vorliegenden Abschnitts 13, einen Bundesstaat, einen Bezirk, eine
Gemeinde oder eine kommunale Dienststelle, Abteilung oder Einheit
innerhalb der USA vertreten, wird dieser Vertrag nach den Gesetzen Ihres
Bundesstaats ausgelegt und geregelt, und jede Partei stimmt der
ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand der Staats- und
Bundesgerichten Ihres Bundesstaats für alle Streitigkeiten, Forderungen
und Klagen zu, die sich aus oder in Zusammenhang mit der Software und
diesem Vertrag ergeben.
14. Allgemein. Die Überschriften der Abschnitte in diesem Vertrag dienen
nur der Übersichtlichkeit für die Parteien und haben keine rechtliche oder
vertragliche Bedeutung. Alle Auflistungen von Beispielen, denen
"einschließlich" oder "z. B." folgt, dienen der Veranschaulichung und sind
nicht vollständig, es sei denn, sie werden durch Begriffe wie "nur" oder
"ausschließlich" ergänzt. Die Unterlassung des Lizenzgebers, hinsichtlich
eines Vertragsbruchs Ihrerseits oder durch Dritte tätig zu werden, stellt
keinen Verzicht auf sein Recht dar, bei nachfolgenden oder ähnlichen
Verstößen tätig zu werden. Jeder Verzicht auf eine beliebige Bestimmung
dieses Vertrags ist erst dann wirksam, wenn dieser in schriftlicher Form
unterzeichnet wird, und keine Verzichtserklärung stellt einen Verzicht auf
andere Bestimmungen oder auf dieselbe Bestimmung in einem anderen
Fall dar. Wenn ein zuständiges Gericht eine Bedingung, eine Verpflichtung
oder eine Einschränkung dieses Vertrags für rechtswidrig, unzulässig oder
nicht vollstreckbar hält, ob im Ganzen oder in Teilen, bleiben die übrigen
Bedingungen, Verpflichtungen und Einschränkungen vollständig in Kraft
und sind in keiner Weise betroffen, beeinträchtigt oder außer Kraft gesetzt.
Sie dürfen diesen Vertrag oder Ihre Rechte (soweit zutreffend) gemäß
diesem Vertrag nicht abtreten, übertragen oder unterlizenzieren. Dieser
Vertrag ist für alle Rechtsnachfolger bindend. Dieser Vertrag stellt die
gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich
der Software dar und führt alle vorherigen und zeitgleichen
Kommunikationen und Angebote, ob elektronisch, mündlich oder schriftlich,
zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich der Software zusammen.
Alle Mitteilungen an den Lizenzgeber im Zusammenhang mit diesem